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Missgeschick beim Gutachter – Schadensersatz?

von Neurologischer Tollpatsch29.09.2011 | 23:14
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, bei meinem Problem geht es nur indirekt um die Rente und wenn ich keine Antwort kriege verstehe ich das. Ich musste wegen meiner beantragten Erwerbsminderungsrente zum Gutachter, einem Neurologen. Als ich eine Tret-Übung mit geschlossenen Augen machen musste (Unterberger-Test), habe ich das Gleichgewicht verloren und bin über den Schreibtisch gestürzt. Dabei habe seinen Monitor runter geschmissen, der dann defekt war. Leider bin ich nicht Haftpflicht versichert. Der Arzt meinte zu mir, dass er mir dann eine Rechnung schickt. Ich habe noch mal nachgefragt, ob das ernst gemeint war und er meinte ja. Jetzt bin ich ziemlich verunsichert. Ist der Arzt nicht gegen solche Unfälle versichert? Er wusste doch aus den Akten, dass ich mit dem Gleichgewicht Problem habe, und wollte, dass ich diesen Test mache. Und im Untersuchungsraum war wirklich nicht so viel Platz. Ich hätte mich sogar verletzen können bei dem Sturz. Muss ein Patient ersetzen, was er bei der Untersuchung aus Versehen etwas in der Arztpraxis kaputt macht? Falls jemand hier sich mit solchen arztrechtlichen Fragen auskennt, wäre das wirklich toll.

10 Antworten

Hubertam 29.09.2011 | 23:55
Ich denke hier: http://www.recht.de/phpbb/ sind Sie mit Ihrer Frage besser aufgehoben.
-_-am 30.09.2011 | 02:49
Das ist keine Frage für die Themengebiete dieses Forums. Wenn Sie die Forderung tatsächlich erhalten sollten, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Meine persönliche Meinung ist, dass der Arzt den Test hätte so anlegen müssen, dass ein derartiges Missgeschick hätte ausgeschlossen sein müssen, zumal wenn der Patient eine entsprechende medizinische Vorgeschichte hat. Haftbar für in der Verantwortung des Arztes liegende Durchführungsmängel ist m. E. nicht der Patient. Dass jemand keine Haftpflichtversicherung hat, die monatlich ca. 3 EUR kostet, halte ich allerdings für unverantwortlich, zumal die Versicherung unberechtigte Schadensersatzansprüche, wie in Ihrem Fall, durch juristisch entsprechend geschultes Fachpersonal ggf. abweisen würde. Damit wären Sie nicht nur die Haftungssorge los.
Gleichgewichtam 30.09.2011 | 06:50
Hallo, ich denke auch, dass Sie hierfür nicht haftbar gemacht werde können. Ich selbst bin wegen einer neurologischen Erkrankung in Behandlung. Meine Krankengymnastin macht wegen meiner Gleichgewichtsprobleme auch immer Gleichgewichtsübungen mit mir - bei denen ich manchmal ganz schön ins Straucheln gerate. Sie hat mal zu mir gesagt, Sie muss immer gut Matten auf den Boden legen und bereit sein, mich aufzufangen, da sie haftbar ist, wenn ich mich verletze (dass ich im Hinfallen etwas kaputt mache, ist äußerst unwahrscheinlich). Und wenn sie nicht aufpasst / vorgesorgt hat, könnte sogar die Versicherung Probleme machen, wenn was passiert. Bei Dir ist jetzt was passiert. Zwar nicht Dir, sondern dem Monitor, aber das ist egal. Ich denke, Dein Doc ist sich des folgenden bewusst: - Er hat Dir Anweisung für eine Übung / einen Test gegeben. - Er wusste dabei von Deinen Gleichgewichtsproblemen und hätte entsprechende Vorkehrungen treffen müssen, dass Du nicht komplett unkontrolliert hinfallen kannst. - Er hat aber seine Vorsorge-/Aufsichtspflicht verletzt (Warum hat er Dich nicht aufgefangen? Warum stehen Tische/Geräte in Deinem "Fallbereicht", an denen Du Dich verletzen kannst?) - Seine Versicherung wird vermutlich nicht zahlen bzw. Selbstbeteiligung ist zu groß, dass es sich bei dem Monitor eh nicht lohnt. -> er versucht das Geld von jemandem anderen holen. Laß Dir die Übernahme der Rechnung nicht aufschwatzen. Denn wie hättest Du den Schaden verhindern können: Einzig und allein indem Du den Test verweigerst - und der war ja gerade dazu da, Deine Gleichgewichtsstörungen zu beweisen. Dein Arzt hat Glück gehabt hat, dass Dir nichts passiert ist. Viele Grüße, Josefine - keine Juristin, aber mit gesundem juristischen Halbwissen PS1: Falls das Gutachten völlig unerwartet schlecht für Dich ausfällt, solltest Du vielleicht überlegen, gegen das Gutachten bzw. die Entscheidung der DRV (mit VDK o.ä.) anzugehen. Es könnte ja durchaus sein, dass der Gutachter etwas "verschnupft" ist, wenn er den Monitor selbst zahlen muss... (Auch wenn das natürlich niemand zugeben wird.) PS2: Eine Haftpflicht ist echt absolutes MUSS. Wie schon oben geschrieben, hätte die den Fall vermutlich mit einigen schönen Schreiben sowieso abgewehrt.
-am 30.09.2011 | 06:58
Da es sich bei Ihrer Frage nicht um eine Problematik handelt, die Thema dieses Forums ist, halte ich mich da raus.
Neurologischer Tollpatscham 30.09.2011 | 19:24
Danke für die Antworten. Inzwischen habe ich bei dem Gutachter angerufen und noch einmal nachgefragt. Ich bin nicht haftpflichtig. Der Arzt hatte doch nur einen Scherz gemacht und gedacht, mir war das klar. Der Unfall war sein Fehler, und das wird ihm nie wieder passieren, sagte er. Er war selbst sehr erschrocken gewesen und dann froh, dass ich nur ein paar blaue Flecke davongetragen habe, und die Sache locker genommen habe. Deshalb hat er versucht den Witz zu machen. Dieser Untersuchungsraum ist lang und schmal, eher ein Schlauch und an der Seite steht der Tisch, auf den ich gefallen bin. Bei der Übung vorher (Unterberger) habe ich wohl nur leicht geschwankt und der Arzt dachte, ich sei stabil genug, Er wollte mich dann noch stützen, war aber zu langsam. Über die Entscheidung mache ich mir keine Sorgen. Ich habe die Rente nur beantragt, weil das vom Arbeitsamt verlangt worden ist. Mir ist eigentlich noch nicht nach einem Vorruhestand.
Detlkefsenam 01.10.2011 | 09:27
Also viel Rauch umd gar nix ...
Detlkefsenam 01.10.2011 | 14:19
Auf der anderen Seite ist es natürlich absolut fahrlässig und unverantwortlich keine private Haftpflichtversicherung zu haben. Das ist die wichtigste Versicherung überhaupt die JEDER haben sollte. Zumal diese auch nur kleines Geld kostet ( ca. 30 Euro pro Jahr ) aber vor einem finanziellen Desaster im Fall der Fälle bewahrt. http://www.aspect-online.de/finanztipps/private-haftpflicht-waru…
Gleichgewichtam 01.10.2011 | 12:30
... viel Rauch um nichts war auch mein erstes Empfinden. Aber ich denke, es war richtig, von Tolpatsch sich ans Forum zu wenden, denn so wusste er/sie, dass er/sie im Recht war, als er/sie beim Gutachter angerufen hat. Wer weiß, wenn er/sie dort kleinlaut angerufen hätte "Muss ich das wirklich zahlen?", dann hätte der Gutachter vielleicht nur großzügig angeboten, sich den Schaden zu teilen. Ich vermute aber, dass Tolpatsch so deutlich selbstbewusster angerufen hat, so dass der Gutachter - wenn es denn vielleicht doch kein Spaß war, wusste, dass Tolpatsch nicht vorhat zu zahlen. Schön, dass es so glimpflich ausgegangen ist. Josefine
Pflegeram 01.10.2011 | 16:53
Zitat von Detlkefsen anzeigenausblenden
Richtig, aber das hatten wir ja nun schon von -_-: "Dass jemand keine Haftpflichtversicherung hat, die monatlich ca. 3 EUR kostet, halte ich allerdings für unverantwortlich, ..." Die möglicherweise lebenslange Haftung des Schädigers könnte einem ja noch relativ gleich sein. Der hat es ja dann nicht besser verdient. Es ist aber insbesondere auch gegenüber einem zufällig Geschädigten eine Unverschämtheit und für den ein Desaster! Daher kann man nur empfehlen, sich auch gegen einen H a f t u n g s a u s f a l l zu versichern, der noch weit preisgünstiger zusätzlich zu haben ist.
Neurologischer Tollpatscham 01.10.2011 | 17:39
Sie haben natürlich Recht. Nach dieser Erfahrung werde ich mich gleich am Dienstag an einen Versicherer wenden. Ich hatte immer im Hinterkopf, dass ich eine Haftpflichtversicherung erst abschließe, wenn ich auf einen Rollstuhl angewiesen bin. Ich habe jetzt dazugelernt.
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