Guten Tag,
die Höhe des Einkommens sowie der Freibeträge beruht auf den von der Finanzverwaltung übermittelten Festsetzungsdaten. Die Finanzbehörden übermitteln in einem automatisierten Datenabruf jeweils die zum 30.09. für das vorvergangene Kalenderjahr vorliegenden Festsetzungsdaten, also das zu versteuernde Einkommen 2020. Die Rentenversicherung stellt keine Ermittlungen zum versteuernden Einkommen an.
Die aktuellen Verhältnisse im Familienstand (z. B. verheiratet + erhöhter Freibetrag) sind rechtlich im Datenabruf unberücksichtigt zu lassen. Insofern sind in Ihrem Fall offensichtlich falsche Daten von der Finanzbehörde übermittelt worden.