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Mit 37 Frührente wg. Krankheit?Wie läuft soetwas groß ab?Viel Stress und Ärger?

von fraugelb30.07.2008 | 22:11
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4 Antworten

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Hallo zusammen, ich bitte Sie um Hilfe. Bin ganz schön verzweifelt. Ich möchte keine Rentenberatung oder so etwas. Nur einen groben Überblick auf was ich mich wohl einstellen muß. Es gibt sicher hier Leidensgenossen, welche dies bereits durchgemacht haben! Also, ich bin 37! Jahre jung, ledig und habe seit meiner Lehre immer voll gearbeitet. Seit meinem 18.Lebensjahr habe ich Rheuma (GdB 60%). Bis vor 3 Jahren hatte ich Krankheit und Beruf gut im Griff. War jedoch ca. alle 2 Jahre auf Reha oder in Klinik. Seit 3 Jahren habe ich große Probleme. Krankheit-Beruf. Seit 6 Monaten bin ich im Krankenstand. Wegen psychischen Problemen. Kriege Krankheit und Beruf nicht mehr unter einen Hut. DAs schlägt sich auf die Psyche nieder. War schon auf Reha (psychosomatisch). Wiedereingliederung hab ich nicht gepackt. Nun hat die KK gesagt, ich solle einen Antrag auf EM-Rente stellen! Das mit 37! Deshalb meine Frage, was mich erwartet! Wie das ca. Ablaufen könnte! Ich bin eh schon mit den Nerven am Ende! Teilzeit arbeiten kann ich mir nicht leisten. Bin regelmäßig in psychologischer und rheumatischer Behandlung. Meinen jetzigen Job pack ich nicht mehr! Mein AG kann mir keinen geeigneten Job stellen. Ich werde entweder gekündigt, oder ich kündige selbst. Einen neuen Job suchen, trau ich mir nicht. habe zu viel Angst vor Rückfällen etc. Ich werde auch nochmals in Behandlung gehen. Doch irgendwann endet das Krankengeld! Wie läuft eine Frührente ab? Wie hoch ist diese (Die im Bescheid reicht hinten und vorne nicht) Ich hab zwar eine BUZ, aber wer weiß, ob und wielange die zahlt. Bin echt voll am Ende. Danke Fr.gelb

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Ihrer Schilderung haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-RT erfüllt. Ob die medizinischen erfüllt sind entscheiden die Ärzte. Wenn Sie mit der Rentenhöhe nicht auskommen, muss geprüft werden, ob Sie Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV) oder nach dem SGB XII (Grundsicherung bei EM) erhalten können, da dies keine Sache der Rentenversicherung ist. Aber, ob Sie das machen wollen, das können nur Sie entscheiden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine EM-RT, die nicht wegen der Arbeitsmarktlage gewährt wurde, kann mehrfach verlängert werden, längstens neun Jahre. Die Befristung ist daher auf eine maximale Gesamtdauer von neun Jahren ab Zeitrentenbeginn beschränkt.

2 Antworten

Rosannaam 31.07.2008 | 10:33
Hallo fraugelb, einen anderen Rat als den des Experten kann ich Ihnen leider auch nicht geben. Da Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind, können Sie sowieso keine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten. Sie sind also auf dem gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar. Ob Sie medizinisch gesehen erwerbsgemindert sind und eine Rente erhalten, kann Ihnen hier im Forum leider keiner sagen! Falls Sie die letzte Reha-Maßnahme erst vor kurzem beendet haben und von der DRV keine Bestätigung einer Erwerbsminderung und Aufforderung zur Rentenantragstellung erhielten, wird eine neue Reha nichts bringen. Die KK kann Sie aber immer nur zur Reha-Antragstellung, NICHT zur Rentenantragstellung auffordern! Sie können die Anspruchsdauer auf das Krankengeld noch etwas ausschöpfen (aber nicht bis kurz vor der Aussteuerung!!!) und dann einen Rentenantrag stellen. Die Rente allein reicht selten zum Leben! Wie lange ggfls. die private BUZ gezahlt wird, weiß ich nicht. Evtl. steht diesbezüglich etwas in den Versicherungsbedingungen. Oftmals macht die private Versicherung ihre Entscheidung, ob eine BUZ gezahlt wird und/oder wie lange, von der Entscheidung der DRV abhängig. Vielleicht können Sie neben der Rente auch noch stundenweise einen Minijob ausüben. Aber so weit sollten Sie jetzt noch nicht denken/planen, sondern immer einen Schritt nach dem anderen machen. Auch wenn es schwerfällt. MfG Rosanna.
Khun Yorkam 31.07.2008 | 09:32
Meine Eu wurde bereits 3 mal für jeweils 3 Jahre automatisch verlängert. Muss oder kann die Rente nach der dritten Verlängerung in eine Dauerrente umgewandelt werden ?
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