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Experten-Antwort

Mit 55 Jahren in Rente gehen, bei 35 Jahren Arbeitszeit, geht das?

von Walter09.05.2020 | 17:02
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Baujahr 1965 und bin seit 1982 durchweck in Arbeit bzw. habe seitdem in die Rentenversicherung eingezahlt. Nun beziehe ich seit dem 01.09.2016 eine volle befr. EMR. Habe aber bis zum 17.05.2017 noch Krankengeld bezogen und danach bis zum 30.10.2017 ALG-1 mit Nahtlosigkeitsregelung bezogen. Die volle befr. EMR wurde mir dann zum 31.10.2017 auf das Konto überwiesen. Nun habe ich gehört, das mit 35 Jahren Arbeit dann mit 55 in Rente gehen kann, oder hat man mir das falsches erzählt? Werde Ende 2020 55 Jahre alt und habe 35 Jahre voll. Wie ist die Rechtslage in der Situation, wenn man volle befr. EMR bezieht? Gruß Walter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Walter,

das stimmt so nicht. Eine Altersrente ist bei Vorliegen von 35 Jahren Mindestversicherungszeit grundsätzlich frühestens ab Alter 63 möglich, bei Vorliegen von Schwerbehinderung ab Alter 62.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Baumannam 09.05.2020 | 17:14
Sie können erst mit 63 Jahre in Rente. Oder als Schwerbehinderter mit 62 Jahren.
W°lfgangam 09.05.2020 | 19:00
Hallo Walter, Sie sind doch bereits _jetzt schon_ "in Rente gegangen" ...gleich, ob Sie das nun als 'falsche' Rente sehen/die 'richtige' kommt dann noch!? Ob Erwerbsminderungs- oder Altersrente, es ist Rente ...sofern Ihre ggf. befristete EM-Rente/oder auch schon Dauerrente bis zur frühesten Altersgrenze für eine Altersrente läuft (siehe Beitrag von @Baumann), kann Sie dann auf Antrag 'umgewandelt' werden. Dafür benötigen Sie 35 Versicherungsjahre (die Zeit des Rentenbezugs zählt mit zu den 35 Jahren). Gruß w. ...55 Jahre - hätten Sie vielleicht in Russland versuchen können, es geht doch wohl aber um deutsche Rentenleistungen, oder?! ...wer hat Ihnen da was ins Ohr geflüstert? ;-)
Werneram 09.05.2020 | 23:46
Vielleicht hat jemand von früher erzählt?! In den 90ern sind tatsächlich Leute mit 55 und dazu 90000 Märkern Abfindung in die Voll rente gegangen. Sie müssen, um in Altersrente zu gehen, zwei Kriterien erfüllen, zum einen eine bestimmte Versicherungszeit(haben Sie erfüllt) und zum anderen ein bestimmtes Renteneintrittsalter haben (das ist noch nicht der Fall). W*lfgang hat die expliziten Zahlen schon genannt.
W°lfgangam 10.05.2020 | 16:54
Zitat von Werner anzeigenausblenden
Ergänzend: Das war aber auch noch nicht die gesetzliche Rente, sondern lediglich ein Auflösungsvertrag zum Arbeitsverhältnis, um dann mit 60 die Altersrente wg. Arbeitslosigkeit schon erhalten zu können ...umgangssprachlich: Vorruhestand (die sogenannten 59 /58 /55-Regelungen). Und für die 'wohlwollende' Unterschrift des AN gab es eben noch ein paar Scheine vom AG extra in die Tasche – sogar bis zum rechnerisch vollen Rentenausgleich bis 65, neben ein paar unbedeutenden/fälligen Steuern auf die Abfindung :-) Gruß w. PS: erinnere ich mich gern dran zurück, da mein Vater mir seinen Jahreswagen für einen Handschlag überlassen hat :-))
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