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Experten-Antwort

Mit 55 zu alt für Umschunlung ?

von Edith29.05.2021 | 09:59
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22 Antworten

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Hallo, durch meine Teilhabe am Arbeitsleben haben ich den Wunsch gerne eine Umschulung zu machen. Bin dafür zu Alt ? LG

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Edith,

für Umschulungen oder Leistung zur LTA gibt es grundsätzlich keine Altersbeschränkungen. Maßgebende Kriterien sind allerdings das Vorliegen von Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und günstiger Prognose für einen Rehabilitationserfolg. Die DRV hat bietet diesbezüglich Beratungsgespräche an. Ebenso könnte die Hotline Hilfestellung anbieten.

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21 Antworten

Boschiam 29.05.2021 | 10:18
Mit 55 Jahren gehen wir bei Bosch überwiegend in die Altersteilzeit. Vielleicht wäre das eine Option? Grüße Boschi
Editham 29.05.2021 | 10:24
Hallo , danke für den Tipp , wer bezahlt mir die Altersteilzeit wenn ich mein Beruf nicht ausüben kann ?
KSCam 29.05.2021 | 11:07
Bis ein Platz gefunden ist und die Ausbildungsziele klar sind, sind Sie 56 und nach Ausbildungsende 58 Jahre alt. Und dann konkurrieren Sie mit 20 jährigen als Berufsanfänger um Arbeitsplätze. Preisfrage: wenn stellt ein Arbeitgeber im Zweifel ein? Unfaire Frage an Sie: würden Sie als Firmenchef einen 58 oder einen 20 jährigen Anfänger seinstellen? Weitere Frage: Trauen Sie sich eine Berufsausbidung mit allen Prüfungen überhaupt zu - das schafft in dem Alter garantiert auch nicht jeder? So gesehen wird eine staatliche Finanzierung einer Umschulung in Ihrem Alter wohl sehr, sehr kritisch gesehen werden. Stellen Sie im Zweifel den Antrag auf LTA, formulieren im Antrag Ihre genauen Berfsziele und warten die Entscheidung ab. LTA ist ja nicht nur Umschulung, da gibts ja noch mehr,......Hilfsmittel, Einarbeitungszuschüsse, Lehrgänge,.....
grundsätzlicham 29.05.2021 | 18:37
Grundsätzlich gibt es keine Altersbeschränkungen für Umschulungen. Zu den Einstellungschancen danach hat schon mein Vorredner geschrieben. Sie sollen ja die Umschulung nicht nur dazu machen, dass Sie sich hinterher Ihr Prüfungszeugnis irgendwo aufhängen können. Wenn, dann würde nur eine betrieblich Umschulung Sinn machen. Da haben Sie danach wenigsens die Chance vom Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden.
Klugam 30.05.2021 | 14:40
Sinnfrei ist es schon, sofern Sie nicht bereits einen Job in Aussicht haben, ab 55 gelten Sie beim Arbeitsamt als nicht mehr vermittelbar, daher tauchen alle Arbeitslosen über 55 auch nicht mehr in der Statistik auf. Dann mit rund 60 in einen neuen Job einzusteigen als Anfänger wird quasi unmöglich sein.
Boschiam 30.05.2021 | 16:40
Als Boschianer wäre es für mich unmöglich mit 55 Jahren in der Altersteilzeit von der privaten in die gesetzliche KK zu wechseln nur um eine Umschulung zu machen. Warum sollte ich?? Hanebüchene Story.
Der alte Fritzam 30.05.2021 | 17:44
Hallo, so geht es mir auch. Bin knappe 56 und in voller befristeter EMR, bin zwar noch in ruhendem Angestelltenverhältnis in der Firma. Aber die wollen mich auch nicht mehr, bin jetzt 6 Jahre aus dem Beruf. Auch werde ich mal meinen mal erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, das haben mir die Ärzte jetzt schon attestiert. Sollte ich mal wieder Gesund werden, dann stehe ich auch da, weil die jetzige Firma, mich nicht mehr haben will. Auch eine Umschulung auf einen anderen Beruf werde ich nicht bekommen, sprich über die DRV im Rahmen der LTA. Eine Weiterbildung wäre vielleicht noch drin, aber das wird auch schwierig. Dann über die AfA was zu bekommen, mit dem Alter über 55 Jahre eher unwahrscheinlich. Hatte schon das vergnügen mit 53 ein berufliches Assessment durchzumachen im Rahmen der LTA. Das war nur dadurch gekommen weil man noch nicht wusste, ob ich mal volle befristete EMR erhalte durch die DRV. Mit diesem Alter wurde ich dorthin geschickt, um das mal mitgemacht zu haben, war eine Erfahrung wert. Das habe ich gerade so noch mit 53 Jahren geschafft. Glaube je älter man wird, desto schwieriger wird es. Vorausgesetzt die DRV genehmigt in diesem Alter überhaupt noch eine LTA bzw. eine Weiterbildung. Nun muss ich sehen, das ich bis zum Rentenalter die befr. volle EMR weiterhin erhalte oder die wird umgewandelt in eine unbefristete EMR bis zum Regelrentenalter. Da sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert hat eher noch verschlechtert hat. Muss im nächsten Jahr wieder ein Weitergewährungsantrag stellen, weil die jetzige Rente 11/2022 ausläuft. Also es wird schwierig in diesem Alter über 55 jahren. Gruß Der alte Fritz
Reineram 31.05.2021 | 10:47
Hallo, natürlich kann man theoretisch mit 55 J. noch umschulen, aber es stellt sich auch die Frage, in welche Richtung ergibt es Sinn und nicht nur mehr oder weniger eine ABM. Qualitätsfachmann Schule mein Bekannter um und fand auch eine Arbeit (unbefristet im zweiten Anlauf)allerdings war sein Vorberuf schon Mechaniker. Altenpflege???? muss man körperlich noch sehr sehr fit sein. Arbeitserzieher auch (und auch geistig) Ich schule auch um Anfang 40 J. (musste Schadensminderung Pflichten unverschuldeter Unfall) in den klassischen - DRV- Umschulungsberuf "Bürokaufmann". Die Agentur sagte damals sie können wieder nachhause gehen, wir haben viele noch fite-gesunde Bürokaufleute, die wir nicht unterbringen. Ansonsten kann ich den Vorrednern mit ihren Aussagen zustimmen! Grüße
W°lfgangam 31.05.2021 | 18:51
...Ihre Antwort zielt wohl/auch die KVdR (Krankenversicherung(spflicht) der Rentner) ab und vermengt damit auch noch ATZ bzw. auch einen Stichtag abhängigen Wechsel in die GKV. Ist beides aber eine ganz andere Baustelle und hat mit der Ausgangsfrage (LTA <- die macht die DRV/was geht da noch) rein gar nichts zu tun. Sachverhalt wohl nicht so ganz richtig erfasst ;-) Gruß w.
Boschiam 01.06.2021 | 15:09
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Als Boschianer wäre es für mich unmöglich mit 55 Jahren in der Altersteilzeit von der privaten in die gesetzliche KK zu wechseln nur um eine Umschulung zu machen. Warum sollte ich?? Hanebüchene Story.
...Ihre Antwort zielt wohl/auch die KVdR (Krankenversicherung(spflicht) der Rentner) ab und vermengt damit auch noch ATZ bzw. auch einen Stichtag abhängigen Wechsel in die GKV. Ist beides aber eine ganz andere Baustelle und hat mit der Ausgangsfrage (LTA <- die macht die DRV/was geht da noch) rein gar nichts zu tun. Sachverhalt wohl nicht so ganz richtig erfasst ;-) Gruß w.
Können Sie mir mal erklären warum ich als Bosch Angestellter in der aktiven Zeit der ATZ eine Umschulung machen sollte? Außerdem möchte ich nicht in die GKV zurück - das ist aus meiner Sicht eine Armenversicherung.
@boschiam 01.06.2021 | 15:48
Eine Umschulung wird von der DRV, der BG oder der AfA gewährt. Das hat mit der Krankenversicherung rein gar nichts zu tun. Das so etwas natürlich keinen Sinn macht, wenn Sie gedanklich schon in Rente sind, ist klar. Und im übrigen nimmt auch Bosch gerne die Unterstützung der DRV bei internen Umsetzungen in Anspruch.
W°lfgangam 01.06.2021 | 19:44
Zitat von Boschi anzeigenausblenden
Hallo Boschi, warum 'zurück'? Das ist kein Automatismus, zumal Sie offensichtlich aktiv privat versichert sind + und in der ATZ auch bleiben! Wenn Sie die Voraussetzungen für die GKV als Rentner gar nicht erfüllen, _können_ Sie gar nicht zurück ...manche würden gerne zurück, so hatte ich Ihre Aussage gedeutet. Allgemein sind die Zugangsvoraussetzungen zur KVdR/GKV hier dargestellt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Sie werden feststellen, dass Sie wohl nach Ziff 2 die Voraussetzungen gar nicht erfüllen, wenn Sie bis zum Rentenbeginn weiterhin 'nur' PKV-versichert sind <- das bleiben Sie dann auch in der Rente. Gruß w.
Tommiam 02.06.2021 | 08:57
Da kann man sehen, wie gut es die Bosch Mitarbeiter haben. Mit 56 in ATZ, vom Gehalt so hoch, dass man sich privat versichert, mal abgesehen. Aber das ist fast wie verbeamtet sein, diese Konditionen, so früh in ATZ zu gehen bietet nicht mal der ÖD, als Angestellter, von den anderen Firmen mal abgesehen. Zum Thema Privat Krankenversichert und zurück. Das geht auch noch als Rentner, wenn man eine Ehepartner in der Gesetzlichen KK hat und mit der Teilrente kurze Zeit unter die (rund) 440 € geht. Familienversichern und wieder volle Rente. Möglich ist alles (fast).
Sörenam 02.06.2021 | 15:01
Was bei Bosch gemacht wird ist im Grunde unanständig. Ein 58jähriger ATZ-Frührentner hat bei Bosch dreitausend Netto. Beim Wechsel in die Altersrente wirds nicht weniger sondern mehr.
W°lfgangam 02.06.2021 | 19:24
Da kann man sehen, wie gut es die Bosch Mitarbeiter haben. Mit 56 in ATZ, vom Gehalt so hoch, dass man sich privat versichert, mal abgesehen. Aber das ist fast wie verbeamtet sein, diese Konditionen, so früh in ATZ zu gehen bietet nicht mal der ÖD, als Angestellter, von den anderen Firmen mal abgesehen. Zum Thema Privat Krankenversichert und zurück. Das geht auch noch als Rentner, wenn man eine Ehepartner in der Gesetzlichen KK hat und mit der Teilrente kurze Zeit unter die (rund) 440 € geht. Familienversichern und wieder volle Rente. Möglich ist alles (fast).
Das geht, 10% Teilrente, dann darf aber keine Betriebsrente etc.pp. anfallen, also Schicht im Schacht bei > 470€ im Monat (2021), bei den Frauen wird die Mütterrente dabei nicht eingerechnet, können dementsprechend auch etwas über die > 470€ im Monat liegen ... §10 Abs.1 Satz Nr.5 SGB V
...so viel zur Theorie. Nach welchen §§/SGB 5, gelangen diese Personen dann in die 'eigene' Pflicht-/freiwillige GKV, wenn sie ihre Vollrente erhalten? Von den durchaus höheren/ausgleichenden finanziellen Vorteilen einer PKV bei guter Altersrente und Betriebsrente mal abgesehen ;-) Gruß w.
Tommiam 02.06.2021 | 21:53
Wenn die 470 € überschritten werden, dann fällt man aus der Familienversicherung. Dann wird man automatisch als freiwillig GV, da es eine Versicherungspflicht gibt. Ich kann gern nach den genauen Daten schauen, hatte vor 4 Monaten meine Mom gemacht. Ihre Rente ist nicht so hoch. Aber nun zahlt sie die rund 200 (Mindestbeitrag), vorher rund 500. Aber sie ist so gut wie nie zum Arzt gegangen, denn sie hatte eine hohe Selbstbeteiligung. Wenn die dann immer raten, man solle dann im Alter den Tarif runter regeln, lustig. Dann zahlt man trotzdem noch viel und muss durch die hohe Eugenbeteiligung viele Arztbesuche trotzdem noch bezahlen.
KKam 03.06.2021 | 07:45
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Das geht, 10% Teilrente, dann darf aber keine Betriebsrente etc.pp. anfallen, also Schicht im Schacht bei > 470€ im Monat (2021), bei den Frauen wird die Mütterrente dabei nicht eingerechnet, können dementsprechend auch etwas über die > 470€ im Monat liegen ... §10 Abs.1 Satz Nr.5 SGB V
...so viel zur Theorie. Nach welchen §§/SGB 5, gelangen diese Personen dann in die 'eigene' Pflicht-/freiwillige GKV, wenn sie ihre Vollrente erhalten? Von den durchaus höheren/ausgleichenden finanziellen Vorteilen einer PKV bei guter Altersrente und Betriebsrente mal abgesehen ;-) Gruß w.
Ist auch eher ein Problem mit der Krankenkasse und nicht mit der Rentenversicherung. Da muss sich der betroffene Versicherte eben vor Antragstellung bei einer gesetzlichen Krankenkasse schlau machen, ob und wie es gelingt von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Schließlich hat er ja irgendwann den Schritt in die private Krankenkasse selbst gewählt und hatte viel Zeit darüber nachzudenken, wie es im Alter sein wird. Erst im Rentenalter über eine Veränderung nachzudenken, ist dann häufig der eigene Fehler.
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