Wenn ohnehin ein Termin mit der Beratung geplant ist, dann werden alle nötigen Informationen hier mitgeteilt. Ansonsten ist den Ausführungen zur Arbeitserprobung und zum Bestandsschutz zuzustimmen. Die EMR soll Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen entlasten.
Wenn Sie Vollzeit arbeiten, dann dürfen Sie das natürlich nur maximal 6 Monate machen im Zuge einer "Arbeitserprobung", ohne Ihre EM-Rente zu gefährden und nicht ein ganzes Jahr lang.
Wenn Sie das länger 6 Monate lang schaffen, dann ist Ihre EM-Rente komplett weg und Sie fallen nicht mehr in eine EM-Rente zurück. Wie kommen Sie auf diese Idee?
Falls Sie bis zum Alter von 62 Jahren mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit beisammen haben, können Sie auch schon mit 62 Jahren von der EM-REnte in eine maximal um 3 Jahre vorgezogene Schwerbehinderten-Altersnte wechseln.
Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.
Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte dann nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.
Höher ist die Altersrente allerdings meistens auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.
Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung zu gegebener Zeit kurz vor dem Wechsel auf Antrag in Proberechnungen.
Wenn Sie es gesundheitlich schaffen (und dann natürlich ohne EM-REnte) ab jetzt bis zum Alter von 65 Jahren noch 5 Jahre einen gutbezahlten Vollzeitjob auszuüben (woher soll der nach 12 Jahren EM-Rente eigentlich kommen?), zahlen Sie in dieser Zeit natürlich ganz normal Rentenbeiträge.
Ob und in welchem Umfang diese neuen Renten-Entgeltpunkte dann aber bei der späteren Altersrente noch zu einer höheren Rente führen, kann man hier nicht pauschal sagen.
Wenn es dumm läuft, wird ein Teil (oder sogar alle) dieser neuen EP dann wirkungslos verpuffen wegen zeitlicher Kollision mit Entgeltpunkten aus Ihrer Zurechnungsentgeltpunkten aus Ihrer EM-REnte.
Dazu müssen Sie sich aber im Detail von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen, das kann Ihnen hier in einem anonymen Forum niemand ausrechnen.
Also Sie können nach Stand heute 6 Monate Probearbeiten, wie kommen Sie auf das 1 Jahr?
Wenn Sie das Gehalt des Vollzeit Jobs haben, können Sie sich dafür die EP ausrechnen und anhand deren dann die entsprechende Rente für die 5 Jahre Gehalt ausrechnen (natürlich mit dem aktuellen Rentenwert) bzw. grob schätzen unbeachtlich der Abzüge. Dazu braucht es keinen Rechner nur eine 1 Minuten Google Suche, Berechnung Rente anhand Entgeltpunkte.
Ob es dadurch eine höhere Rente gibt werden Sie beim Beratungsgespräch sehen bzw. schauen Sie in ihren Bescheid wie lange die Zurechnungszeit geht. Falls danach gearbeitet wird, sollte es die Rente mMn erhöhen. Alles andere geht nicht ohne Einblick ins Konto
Also Sie können nach Stand heute 6 Monate Probearbeiten, wie kommen Sie auf das 1 Jahr?
Wenn Sie das Gehalt des Vollzeit Jobs haben, können Sie sich dafür die EP ausrechnen und anhand deren dann die entsprechende Rente für die 5 Jahre Gehalt ausrechnen (natürlich mit dem aktuellen Rentenwert) bzw. grob schätzen unbeachtlich der Abzüge. Dazu braucht es keinen Rechner nur eine 1 Minuten Google Suche, Berechnung Rente anhand Entgeltpunkte.
Ob es dadurch eine höhere Rente gibt werden Sie beim Beratungsgespräch sehen bzw. schauen Sie in ihren Bescheid wie lange die Zurechnungszeit geht. Falls danach gearbeitet wird, sollte es die Rente mMn erhöhen. Alles andere geht nicht ohne Einblick ins Konto
Wenn Sie Vollzeit arbeiten, dann dürfen Sie das natürlich nur maximal 6 Monate machen im Zuge einer "Arbeitserprobung", ohne Ihre EM-Rente zu gefährden und nicht ein ganzes Jahr lang.
Wenn Sie das länger 6 Monate lang schaffen, dann ist Ihre EM-Rente komplett weg und Sie fallen nicht mehr in eine EM-Rente zurück. Wie kommen Sie auf diese Idee?
Falls Sie bis zum Alter von 62 Jahren mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit beisammen haben, können Sie auch schon mit 62 Jahren von der EM-REnte in eine maximal um 3 Jahre vorgezogene Schwerbehinderten-Altersnte wechseln.
Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.
Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte dann nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.
Höher ist die Altersrente allerdings meistens auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.
Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung zu gegebener Zeit kurz vor dem Wechsel auf Antrag in Proberechnungen.
Wenn Sie es gesundheitlich schaffen (und dann natürlich ohne EM-REnte) ab jetzt bis zum Alter von 65 Jahren noch 5 Jahre einen gutbezahlten Vollzeitjob auszuüben (woher soll der nach 12 Jahren EM-Rente eigentlich kommen?), zahlen Sie in dieser Zeit natürlich ganz normal Rentenbeiträge.
Ob und in welchem Umfang diese neuen Renten-Entgeltpunkte dann aber bei der späteren Altersrente noch zu einer höheren Rente führen, kann man hier nicht pauschal sagen.
Wenn es dumm läuft, wird ein Teil (oder sogar alle) dieser neuen EP dann wirkungslos verpuffen wegen zeitlicher Kollision mit Entgeltpunkten aus Ihrer Zurechnungsentgeltpunkten aus Ihrer EM-REnte.
Dazu müssen Sie sich aber im Detail von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen, das kann Ihnen hier in einem anonymen Forum niemand ausrechnen.
Aber es geht darum, ob man bei 5 Jahre Vollzeit zwischen Ende AMR und Beginn Altersrente dann eine höhere
Altersrente hat, als wenn man in der AMR bis Altersrente bleibt.
Diese 5 Jahre Vollzeitjob werden ja höher Vergütet (Gehalt), also die Berechnung der AMR vor dann ca. 15 Jahren.
Da muß es doch ein Programm geben, welches mir sagt, ich würde dann xy Rente erhalten!
Aber es geht darum, ob man bei 5 Jahre Vollzeit zwischen Ende AMR und Beginn Altersrente dann eine höhere
Altersrente hat, als wenn man in der AMR bis Altersrente bleibt.
Diese 5 Jahre Vollzeitjob werden ja höher Vergütet (Gehalt), also die Berechnung der AMR vor dann ca. 15 Jahren.
Da muß es doch ein Programm geben, welches mir sagt, ich würde dann xy Rente erhalten!
Aber es geht darum, ob man bei 5 Jahre Vollzeit zwischen Ende AMR und Beginn Altersrente dann eine höhere
Altersrente hat, als wenn man in der AMR bis Altersrente bleibt.
Diese 5 Jahre Vollzeitjob werden ja höher Vergütet (Gehalt), also die Berechnung der AMR vor dann ca. 15 Jahren.
Da muß es doch ein Programm geben, welches mir sagt, ich würde dann xy Rente erhalten!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.