Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Mit 60 aus Arbeitsmarktrente bis Altersrente Schwbeh. Höhere Rente dadurch?

von Tom13.01.2025 | 16:38
184 Ansichten
13 Antworten
Schönen guten Tag. Bitte an alle "Neider etc". Mich interessieren nur gezielte Antworten auf meine Frage. Vorab: Tel. habe ich keine Info von der DRV erhalten. Extra Termin folgt nach Info hier! Zu mir: Werde 60, bin seit 12J in AMR (jeweils um 3J verlängert) Habe einen gemeldeten Minijob, welche alle Bedingungen erfüllen. Nun läuft meine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit 60 ab. Die EMR ist dann natürlich geringer als mit BU. Deshalb habe ich meinen Minijob die letzten Jahre bis zur max. Grenze (3h/Tag, 15h/Woche und Verdienst im Rahmen) stetig erhöht. Meine gezielte Frage. Vielleicht hat hier ja schon einen solchen Fall. Ich möchte nun nach Ablauf der BU wieder einen Vollzeitjob ausüben. Ich weiß, dass ich das 1 Jahr praktisch versuchen kann, ob es klappt. Da ich bis zu meiner Altersrente (65J, da ich 60% Schw.behinderung habe) also 5 Jahre überbrücken muß, möchte ich das durchziehen. Nun interessiert mich natürlich, wie sich meine Altersrente dadurch erhöht (durch 5 Jahre Vollzeitjob, welcher gut bezahlt wird. Besser als meine Vollzeitjobs vor der AMR). Hier muß es doch einen Rechner geben, welcher ausrechnet, wie hoch meine Rente ab 65J sein wird. (Angenommen, ich verdiene also 5J dieses Gehalt). Die DRV kann keine Info geben. Beratungstermin werde ich natürlich wahrnehmen. Jedoch möchte ich vorab Info haben, wie das in der Regel abläuft. Meine aktuellen Rentenpunkte habe ich ja. Und um wieviel erhöhen sich diese, wenn ich 5J einen gutbezhalten Vollzeitjob annehme. PS: Ich weiß auch, dass wenn ich diesen Vollzeitjob nach 1 Jahr doch nicht packe, ich wieder in die EMR (oder teilw. EMR, welche ich unbefristet habe) falle. Dann bin ich mal auf die Antworten hier gespannt. Werde wohl viele Antworten erhalten, welche nichts mit dem Thema zu tun hat.... DAnke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.01.2025 | 09:57

Wenn ohnehin ein Termin mit der Beratung geplant ist, dann werden alle nötigen Informationen hier mitgeteilt. Ansonsten ist den Ausführungen zur Arbeitserprobung und zum Bestandsschutz zuzustimmen. Die EMR soll Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen entlasten. 

12 Antworten

Jerryam 13.01.2025 | 16:45
Also Sie können nach Stand heute 6 Monate Probearbeiten, wie kommen Sie auf das 1 Jahr? Wenn Sie das Gehalt des Vollzeit Jobs haben, können Sie sich dafür die EP ausrechnen und anhand deren dann die entsprechende Rente für die 5 Jahre Gehalt ausrechnen (natürlich mit dem aktuellen Rentenwert) bzw. grob schätzen unbeachtlich der Abzüge. Dazu braucht es keinen Rechner nur eine 1 Minuten Google Suche, Berechnung Rente anhand Entgeltpunkte. Ob es dadurch eine höhere Rente gibt werden Sie beim Beratungsgespräch sehen bzw. schauen Sie in ihren Bescheid wie lange die Zurechnungszeit geht. Falls danach gearbeitet wird, sollte es die Rente mMn erhöhen. Alles andere geht nicht ohne Einblick ins Konto
Guter Rat!am 13.01.2025 | 17:11
Sie scheinen ja ein ganz schlauer Fuchs sein zu wollen, was aber eher nicht so ist, wenn man Ihren Text so liest. Solange niemand Ihren aktuellen Vorgang (Rentenbescheid) und den Hinzuverdienst in der Zukunft kennt, kann man auch keine gezielten Antworten geben. Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin, denn hier kann und wird man Ihnen sicher nichts vorrechnen. Noch ein Tipp. Treten Sie bei Ihrem Termin nicht so selbstherrlich auf, das macht es für beide Seiten einfacher.
Vorsichtam 13.01.2025 | 17:26
Wenn Sie Vollzeit arbeiten, dann dürfen Sie das natürlich nur maximal 6 Monate machen im Zuge einer "Arbeitserprobung", ohne Ihre EM-Rente zu gefährden und nicht ein ganzes Jahr lang. Wenn Sie das länger 6 Monate lang schaffen, dann ist Ihre EM-Rente komplett weg und Sie fallen nicht mehr in eine EM-Rente zurück. Wie kommen Sie auf diese Idee? Falls Sie bis zum Alter von 62 Jahren mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit beisammen haben, können Sie auch schon mit 62 Jahren von der EM-REnte in eine maximal um 3 Jahre vorgezogene Schwerbehinderten-Altersnte wechseln. Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte dann nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Höher ist die Altersrente allerdings meistens auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung zu gegebener Zeit kurz vor dem Wechsel auf Antrag in Proberechnungen. Wenn Sie es gesundheitlich schaffen (und dann natürlich ohne EM-REnte) ab jetzt bis zum Alter von 65 Jahren noch 5 Jahre einen gutbezahlten Vollzeitjob auszuüben (woher soll der nach 12 Jahren EM-Rente eigentlich kommen?), zahlen Sie in dieser Zeit natürlich ganz normal Rentenbeiträge. Ob und in welchem Umfang diese neuen Renten-Entgeltpunkte dann aber bei der späteren Altersrente noch zu einer höheren Rente führen, kann man hier nicht pauschal sagen. Wenn es dumm läuft, wird ein Teil (oder sogar alle) dieser neuen EP dann wirkungslos verpuffen wegen zeitlicher Kollision mit Entgeltpunkten aus Ihrer Zurechnungsentgeltpunkten aus Ihrer EM-REnte. Dazu müssen Sie sich aber im Detail von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen, das kann Ihnen hier in einem anonymen Forum niemand ausrechnen.
Wiederholung!am 13.01.2025 | 17:30
Vorsicht schrieb

Wenn Sie Vollzeit arbeiten, dann dürfen Sie das natürlich nur maximal 6 Monate machen im Zuge einer "Arbeitserprobung", ohne Ihre EM-Rente zu gefährden und nicht ein ganzes Jahr lang.

Wenn Sie das länger 6 Monate lang schaffen, dann ist Ihre EM-Rente komplett weg und Sie fallen nicht mehr in eine EM-Rente zurück. Wie kommen Sie auf diese Idee?

Falls Sie bis zum Alter von 62 Jahren mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit beisammen haben, können Sie auch schon mit 62 Jahren von der EM-REnte in eine maximal um 3 Jahre vorgezogene Schwerbehinderten-Altersnte wechseln.

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte dann nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.

Höher ist die Altersrente allerdings meistens auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung zu gegebener Zeit kurz vor dem Wechsel auf Antrag in Proberechnungen.

Wenn Sie es gesundheitlich schaffen (und dann natürlich ohne EM-REnte) ab jetzt bis zum Alter von 65 Jahren noch 5 Jahre einen gutbezahlten Vollzeitjob auszuüben (woher soll der nach 12 Jahren EM-Rente eigentlich kommen?), zahlen Sie in dieser Zeit natürlich ganz normal Rentenbeiträge.

Ob und in welchem Umfang diese neuen Renten-Entgeltpunkte dann aber bei der späteren Altersrente noch zu einer höheren Rente führen, kann man hier nicht pauschal sagen.

Wenn es dumm läuft, wird ein Teil (oder sogar alle) dieser neuen EP dann wirkungslos verpuffen wegen zeitlicher Kollision mit Entgeltpunkten aus Ihrer Zurechnungsentgeltpunkten aus Ihrer EM-REnte.

Dazu müssen Sie sich aber im Detail von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen, das kann Ihnen hier in einem anonymen Forum niemand ausrechnen.

Lesen Sie einfach nur den letzten Satz und handeln danach.
Schlechter Tipam 13.01.2025 | 18:40
Vorsicht schrieb

Wenn Sie Vollzeit arbeiten, dann dürfen Sie das natürlich nur maximal 6 Monate machen im Zuge einer "Arbeitserprobung", ohne Ihre EM-Rente zu gefährden und nicht ein ganzes Jahr lang.

Wenn Sie das länger 6 Monate lang schaffen, dann ist Ihre EM-Rente komplett weg und Sie fallen nicht mehr in eine EM-Rente zurück. Wie kommen Sie auf diese Idee?

Falls Sie bis zum Alter von 62 Jahren mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit beisammen haben, können Sie auch schon mit 62 Jahren von der EM-REnte in eine maximal um 3 Jahre vorgezogene Schwerbehinderten-Altersnte wechseln.

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte dann nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.

Höher ist die Altersrente allerdings meistens auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung zu gegebener Zeit kurz vor dem Wechsel auf Antrag in Proberechnungen.

Wenn Sie es gesundheitlich schaffen (und dann natürlich ohne EM-REnte) ab jetzt bis zum Alter von 65 Jahren noch 5 Jahre einen gutbezahlten Vollzeitjob auszuüben (woher soll der nach 12 Jahren EM-Rente eigentlich kommen?), zahlen Sie in dieser Zeit natürlich ganz normal Rentenbeiträge.

Ob und in welchem Umfang diese neuen Renten-Entgeltpunkte dann aber bei der späteren Altersrente noch zu einer höheren Rente führen, kann man hier nicht pauschal sagen.

Wenn es dumm läuft, wird ein Teil (oder sogar alle) dieser neuen EP dann wirkungslos verpuffen wegen zeitlicher Kollision mit Entgeltpunkten aus Ihrer Zurechnungsentgeltpunkten aus Ihrer EM-REnte.

Dazu müssen Sie sich aber im Detail von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen, das kann Ihnen hier in einem anonymen Forum niemand ausrechnen.

In die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte wechseln kommt nicht in Frage. Die wäre ja so hoch wie die vorherige Erwerbsminderungsrente. Die ist dem Fragesteller aber ohne seine private BU zu wenig. Man staunt immer wieder, welche Gedankenspiele hier ablaufen. Gestern noch zu krank zum arbeiten, wenn es monetär enger oder zu Hause langweilig wird, ist man plötzlich wieder fit. Echte Erwerbsgeminderte haben diese Wahl gar nicht, es geht einfach gesundheitlich nichts, selbst wenn der Himmel auf den Kopf fallen sollte.
tomam 14.01.2025 | 09:45
Vorsicht schrieb

Wenn Sie Vollzeit arbeiten, dann dürfen Sie das natürlich nur maximal 6 Monate machen im Zuge einer "Arbeitserprobung", ohne Ihre EM-Rente zu gefährden und nicht ein ganzes Jahr lang.

Wenn Sie das länger 6 Monate lang schaffen, dann ist Ihre EM-Rente komplett weg und Sie fallen nicht mehr in eine EM-Rente zurück. Wie kommen Sie auf diese Idee?

Falls Sie bis zum Alter von 62 Jahren mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit beisammen haben, können Sie auch schon mit 62 Jahren von der EM-REnte in eine maximal um 3 Jahre vorgezogene Schwerbehinderten-Altersnte wechseln.

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte dann nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.

Höher ist die Altersrente allerdings meistens auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung zu gegebener Zeit kurz vor dem Wechsel auf Antrag in Proberechnungen.

Wenn Sie es gesundheitlich schaffen (und dann natürlich ohne EM-REnte) ab jetzt bis zum Alter von 65 Jahren noch 5 Jahre einen gutbezahlten Vollzeitjob auszuüben (woher soll der nach 12 Jahren EM-Rente eigentlich kommen?), zahlen Sie in dieser Zeit natürlich ganz normal Rentenbeiträge.

Ob und in welchem Umfang diese neuen Renten-Entgeltpunkte dann aber bei der späteren Altersrente noch zu einer höheren Rente führen, kann man hier nicht pauschal sagen.

Wenn es dumm läuft, wird ein Teil (oder sogar alle) dieser neuen EP dann wirkungslos verpuffen wegen zeitlicher Kollision mit Entgeltpunkten aus Ihrer Zurechnungsentgeltpunkten aus Ihrer EM-REnte.

Dazu müssen Sie sich aber im Detail von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen, das kann Ihnen hier in einem anonymen Forum niemand ausrechnen.

Aber es geht darum, ob man bei 5 Jahre Vollzeit zwischen Ende AMR und Beginn Altersrente dann eine höhere Altersrente hat, als wenn man in der AMR bis Altersrente bleibt. Diese 5 Jahre Vollzeitjob werden ja höher Vergütet (Gehalt), also die Berechnung der AMR vor dann ca. 15 Jahren. Da muß es doch ein Programm geben, welches mir sagt, ich würde dann xy Rente erhalten!
Echt jetzt?am 14.01.2025 | 10:50
Wieso "Neider etc."? Wer sollte denn auf Ihre unerfreulichen Lebensumstände neidisch sein?
Glauben Sie es oder lassen Sie es bleibenam 14.01.2025 | 10:55
tom schrieb

Aber es geht darum, ob man bei 5 Jahre Vollzeit zwischen Ende AMR und Beginn Altersrente dann eine höhere

Altersrente hat, als wenn man in der AMR bis Altersrente bleibt.

Diese 5 Jahre Vollzeitjob werden ja höher Vergütet (Gehalt), also die Berechnung der AMR vor dann ca. 15 Jahren.

Da muß es doch ein Programm geben, welches mir sagt, ich würde dann xy Rente erhalten!

Wenn Sie den vorhergehenden Beitrag nicht verstanden haben, dann sollten Sie sich Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger holen. Ihnen sollte aber klar sein, dass Ihre EM-Rente höchstwahrscheimlich sehr genau überprüft und ggf. auch aberkannt wird, wenn Sie dort bekunden, dass Sie ab sofort noch 5 Jahre Vollzeit arbeiten wollen. Und nein, die Berechnung einer Altersrente, insbesondere nach Bezug einer EM-Rente, ist höchst kompliziert und kann definitiv nicht mit einem Internet-Rechner erfolgen.
Beratungsresistent?am 14.01.2025 | 11:06
tom schrieb

Aber es geht darum, ob man bei 5 Jahre Vollzeit zwischen Ende AMR und Beginn Altersrente dann eine höhere

Altersrente hat, als wenn man in der AMR bis Altersrente bleibt.

Diese 5 Jahre Vollzeitjob werden ja höher Vergütet (Gehalt), also die Berechnung der AMR vor dann ca. 15 Jahren.

Da muß es doch ein Programm geben, welches mir sagt, ich würde dann xy Rente erhalten!

Wieso wollen Sie unbedingt einen "gutbezahltenen" Vollzeit-Job machen und damit auf Ihre EM-Rente verzichten? Mal ganz davon abgesehen, dass Menschen, die keinen Job haben und wegen massiver gesundheitlicher Probleme schon mehr als ein Jahrzehnt komplett vom Arbeitsmarkt weg waren, dann im Alter von 60 JAhren wohl kaum einen "gut bezahlten Vollzeit-Job" finden dürften. Aber verlassen Sie halt einfach Ihre Arbeitsmarktrente. Eine teilweise EM-Rente und einen Job mit einer Arbeitszeit von "knapp unter 6 täglich" dürfte finanziell wesentlich attraktiver sein. Aber hey, wenn Sie Ihre -gelinde gesagt- Schapsidee unbedingt weiter verfolgen wollen, nur zu, Ihre Entscheidung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026