Vom neu eingeführten Recht der abschlagsfreien Altersrente mit 63 können jetzt auch die Versicherten in der Alterssicherung für Landwirte (AdL) profitieren. Zur Ermittlung der Wartezeit von 45 Jahren werden neben den Beitragszeiten in der AdL auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Umgekehrt können in der AdL zurückgelegte Beitragszeiten bei der Ermittlung der Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente mit 63 in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden.