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Experten-Antwort

mit 63 in Rente u.

von KohArm28.10.2019 | 10:44
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2 Antworten

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hallo, ich bin am 19.06.1958 geboren. Habe am 01.09.1974 ein Ausbildu gestartet und bis auf die BW und die Technikerausbilsung (2 Jahre) immer gearbeitet. Ich kann wohl mit 64 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, das ist der 01.07.2022. Frage: Wenn ich mit 63 Jehren gehen möchte (Wunschtermin ist der 01.07.2021), dann habe ich 10,8% Abschlag. Kann ich diesen mit freiwilligen Zahlungen mindern? Wenn ja, wie hoch sind diese? Es können eigentlich maximal nur die 18,4% Rentenanteil des zu normal erwarteten Einkommens für den Zeitraum 01.07.2021 bis 01.07.2022 sein. Beispiel Jahreseinkommen 50.000€ dann wären das 9.200€ (AN u. AG-Anteil). Ist diese Berechnung richtig? Dank u. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KohArm,

die Rentenminderung bei Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres errechnet sich mit 10,8 % auf die bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Rente.

Es ist nicht (!) der Beitragsanteil für die folgenden Jahre, die nicht mehr eingezahlt werden, auszugleichen.

Als Beispiel:

Rentenbeginn 01.07.2021

Rentenhöhe (brutto) zu diesem Zeitpunkt 2000,- Euro

davon 10,8% = 216,- Euro Minderungsbetrag

Als Ausgleich für diesen Minderungsbetrag müssten derzeit 53.014,08 Euro gezahlt werden.

Sie können sich Ihren individuellen Betrag mit dem Vordruck V0210 durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 28.10.2019 | 10:57
Hallo KohArm! Genau für diese Fragestellung gibt es ein Formular bei der DRV. Infos z.B. unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… oder https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Ab 50 geht das und Sie können mnaximal die Entgeltpunnkte ausgleichen, die Ihnen durch den Abschlag "entgehen". Wie hoch die Ausgleichszahlung ist, hängt also von Ihrer zu erwartenden Rente, aber auch von den Rechengrößen (wie Beitragssatz) ab. Also: Antrag bei der DRV stellen, Antwort abwarten, Betrag (auch in Teilbeiträgen bis zwei Mal pro Jahr) einzahlen (steuerlich geltend machen!), später ungekürzte Rente genießen ...
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