Hallo Florian,
ohne eine vorliegende Schwerbehinderung (da hiervon nichts in Ihrer Anfrage steht, gehe ich hierauf nicht ein) ist der 01.10.2025 (mit Vollendung des 63. Lebensjahres) der frühestmögliche Rentenbeginn (Altersrente für langjährig Versicherte), sofern Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten bereits zurückgelegt haben. Zu diesem Beginn haben Sie dann eine grds. dauerhafte Rentenminderung in Höhe von 13,2 %. Diese Rentenminderung können Sie ganz oder teilweise durch weitere Zahlungen ausgleichen. Weitere Informationen zum Ausgleich der Rentenminderung finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220805_rentenminderung_ausgleichen.html
Jeden Monat, den Sie ab dem 01.10.2025 später in diese Altersrente gehen, vermindert sich der Abschlag von 13,2 % um 0,3%.
Sofern sie sogar 45 Beitragsjahre zurückgelegt haben, können Sie ab dem 01.06.2027 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Diese enthält dann keine Rentenabschläge mehr.
Informationen, ob Sie die Voraussetzungen der Altersrenten bereits erfüllen, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft entnehmen.
Eine aktuelle Rentenauskunft oder Renteninformation können Sie über unsere Online-Dienste anfordern. Hier kommt dazu der entsprechende Link: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung