Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Mit 63 Jahren in Rente auch ohne 35 Beitragsjahre

von Mike09.10.2007 | 14:42
17301 Ansichten
4 Antworten
Meine Frau ist Jahrgang 1964 hat bisher 16 Jahre gearbeitet,10 Jahre unseren Sohn erzogen und ist zur Zeit in einer geringfügigen Beschäftigung ohne 7,5 % Eigenanteil. 1. Frage : Gilt Kindererziehung als Beitragsjahre. 2. Frage: Kann Sie ohne 35 Beitragsjahre mit 63 in Rente gehen (Abschlag 14,4%) 3.Frage: Kann man nachträglich die 7,5% der geringfügigen Beschäftigung zu einem späteren Zeitpunkt nachzahlen, um auf die Beitragsjahre zu kommen. Vielen Dank für die Beantwortung der 3 Fragen

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.10.2007 | 15:27

Zu 1) Ja. Für die Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen drittem Lebensjahr werden sogen. Kindererziehungszeiten - im Regelfall der erziehenden Mutter - gewährt. Diese Zeiten stehen den Pflichtbeitragszeiten (etwa aus Beschäftigung) gleich und werden für alle Wartezeiten für eine Rente (so auch für die 35 Jahre) berücksichtigt.

Gleiches (anrechenbar auf Wartezeit von 35 Jahren) gilt auch für die sogen. Kinderberücksichtigungszeiten, die bis zum 10. Lebensjahr des erziehenden Kindes gewährt werden können.

Zu 2) Nein. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann Ihre Frau - nach derzeit geltender Rechtslage - mit 63 Jahren und den maximalen 14,4 % Abschlag beanspruchen - wenn Sie im Zeitpunkt des Rentenbeginns auch die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.

Mit den derzeit nur 26 anrechenbaren Jahren für die Wartezeit der Altersrente für langjährig Versicherte wird dies nicht möglich sein.

Zwar ermitteln sich auch aus Zeiten einer geringfügig versicherungsfreien Beschäftigung Wartezeitmonate, nur sind dies im Falle eines 400 Euro Jobs auf ein Jahr gerechnet nur knapp 4 Monate.....

Bei einem sogen. Verzicht auf die Versicherungsfreiheit wären indes aktuell (bei Aufnahme der geringf. BV ab Juli 2006) nur 4,9 % vom Arbeitnehmer aufzustocken um den vollen RV Beitrag und damit Versicherungspflicht zu erhalten. Dann gilt ein Monat dieser Beschäftigung auch als ein Monat für die Wartezeit.

Zu 3) Nein. Solch ein Verzicht ist indes nur für die Zukunft beim jeweiligen Arbeitgeber möglich. Nähere Infos dazu finden sich i.Ü. auch hier http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungRente/navNode.html__nnn=true

Eine spätere Nachentrichtung von (freiw.) Beiträgen für rentenrechtliche Zeiten ist ledigl. Im Falle der Nichtanerkennung von Schulausbildungszeiten zwischen 16 und 17, vgl. § 207 Sozialgesetzbuch VI. Dies müsste zum einen bei Ihrer Ehefrau zutreffen, zum anderen dies bis zu deren 45. Lebensjahr beim zust. RV Träger beantragt werden.

Wird die Wartezeit von 35 Jahren bis 63 bzw. danach nicht erfüllt, so kann Ihre Frau - nach derz. geltender Rechtslage - erst mit 67 Jahren die Regelaltersrente beanspruchen.

Über Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer sogen. Erwerbsminderungsrente kann sich Ihre Frau im Fall der Fälle in einer unserer Auskunfts und Beratungsstellen beraten lassen.

MfG

3 Antworten

no nameam 09.10.2007 | 14:57
Um es kurz zu machen: Ohne 35 Jahre Wartezeit zu haben, kann ihre Frau nicht mit 63 in Rente gehen. (Altersrente wg. Alo oder nach ATZ und Altersrente für Frauen ist bis dahin abgeschafft und die anderen vorzeitigen Alterrenten verlangen 35 Jahre Wartezeit) Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes, wenn das Kind nach dem 31.12.1991 geboren wurde. Wurde das Kind schon vor 1991 geboren, wird 1 Jahr Kindererziehungszeit als Beitragszeit angerechnet. Die ersten 10 Lebensjahre eines Kindes werden als Berücksichtigungszeiten anerkannt (KEINE Beitragszeit, zählt aber mit für die 35-Jahre-Wartezeit) Ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist nur mit Wirkung für die Zukunft abzugeben.
Schiko..am 09.10.2007 | 16:27
Kleine ergänzung, der experte hat ja um 15:27 fachmän- nisch schon darauf hingewiesen, es sind 4,90 % eigenleistung, somit 19,60 die monatlich zu verrechnung gelangen. Diese 4,90 % gelten z.B. auch aus nur 310 euro mtl. Mit verlaub, um 15:44 sprechen sie wieder von 7,5% aus der jahressumme.15% und 4,90% ergeben doch 19,90% gesamtbeitrag. Oder meinten sie doch was ganz anderes? MfG.
Mikeam 09.10.2007 | 15:44
Die 3 Frage ist noch offen. Kann meine Frau dann mit aktuell 26 Beitragsjahren, die restlichen 9 Jahre von Ihrer geringfügigen Beschäftigung nachzahlen (7,5 % der Jahressumme). Ist die Nachzahlung auch noch kurz vor Rentenbeginn möglich ? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026