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mit 63 kündigen und ALG 1 beantragen

von Peter Paul S.09.01.2009 | 13:31
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Ist es auch möglich, anstatt mit 63 die vorgezogene Rente zu beziehen, das evtl. noch andauernde Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen, für 18 Monate ALG 1 zu beantragen und dann die vorzeitige Rente in Anspruch zu nehmen?

3 Antworten

...am 09.01.2009 | 13:37
Wenn Sie 3 Monate Sperrfrist vom Arbeitsamt (wegen Selbstkündigung) in Kauf nehmen möchten... Abgesehen müssen Sie rege Bemühungen nachweisen, was die Job-Suche angeht und mit Sicherheit werden Sie die eine oder andere Maßnahme vom Arbeitsamt mitmachen müssen...
Rosannaam 09.01.2009 | 13:54
Wenn sich das nicht als sehr leichtfertig herausstellen könnte.... (s. auch Beitrag von @... ) Also MIR wäre das zu riskant. Wenn Sie es sich aber finanziell leisten können, auf Ihr Gehalt zu verzichten und stattdessen nach der Sperrfrist das niedrigere ALG zu erhalten, dann nur zu (sofern Sie auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und VOR 1952 geboren sind). Ab Jahrgang 1952 gibt es nämlich die AR wegen ALO nicht mehr! MfG Rosanna.
KSCam 09.01.2009 | 14:25
liebe Rosanna, Ihre Bedenken, dass später die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, teile ich nicht. Peter Paul spricht ja von einer Alternative zur Rente mit 63 - so gesehen sollten 35 Versicherungsjahre vorliegen - und dann könnte er ja auch jederzeit nach 63 in Rente gehen (egal welcher Jahrgang), wenn a) ihm die Vermittlungsanforderungen der Arbeitsverwaltung "auf den Keks" gehen b) er merkt, dass sich seine Idenn nicht rechnet. Es wird also von finanziellen Einzelfall abhängen - sollte das ALG höher sein als die Rente mit 63 könnte das durchaus lohnen, weil der Abschlag mit 65 nicht mehr da ist und das den Verlust während der Sperrzeit ausgleichen könnte. Es ist somit ein Rechenbeispiel im Einzelfall.
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