Hallo WernerPauch,
es wäre möglich, einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu stellen. In Ihrem Fall muss nicht unbedingt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Es wäre ausreichend, wenn Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegen würde.
Darüber hinaus muss dann die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein.
Mit diesen Kriterien würden Sie eine ungeminderte Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten.
Hallo WernerPauch,
die Agentur für Arbeit kann Sie zur Rentenantragstellung für die genannte Altersrente auffordern.
Die Feststellung, ob der Rentenanspruch vorliegt, wird jedoch von Seiten der Rentenversicherung getroffen.
Sie sollten sich den Bescheid ggf. bei der Agentur für Arbeit ausführlich erklären lassen, da es sich ja um das Recht des SGB II handelt und nicht um das Recht des SGB VI, welches in den Bereich der Rentenversicherung und somit in dieses Forum fällt.
Hallo Gigi,
da haben Sie natürlich recht. Kleiner Fauxpas von mir!!
Mit 63 muss die Altersrente auch vorzeitig beantragt werden. Ob mit oder ohne Abschlag ist nicht von Bedeutung. Sorry.
Aber im Ergebnis bleibt es gleich, die Altersrente sollte schnellstens beantragt werden!!!
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