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Experten-Antwort

Mit 65 in rente und nicht erst 11 monate später

von Norberto13.12.2019 | 09:14
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo da ich 1957 geboren wurde bekomme ich rente erst mit 65 plus 11 monate. Da ich eine zeitlang in der schweiz gearbeitet hatte und dort eine rente bekomme mit 65 wollte ich dann mit 65 beide zusammen beziehen .Frage ist geht kann ich die deutsche rente 11 monate früher bekommen und wenn mit wieviel % abzug ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norberto,

soweit Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können Sie diese prinzipiell auch schon ab Ihrem 65. Lebensjahr (oder auch früher) beziehen. Welche Altersrenten hierfür in Frage kommen und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen, erfahren Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=5

herunterladen können.

Soweit die vorgezogene Altersrente nur mit Abschlägen bezogen werden kann, wäre hier ein Abschlag von 0,3% für jeden vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommenen Monat zu berücksichtigen. Bei 11 Monaten vorzeitiger Inanspruchnahme würde sich damit ein (dauerhafter) Abschlag in Höhe von 3,3% ergeben. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls in der o. g. Broschüre.

Über den individuellen jeweils frühestmöglichen Rentenbeginn der einzelnen Altersrentenarten und die jeweils zu erwartenden Abschläge informiert Sie im Übrigen auch der „Rentenbeginnrechner“ auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html?https=1

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

!!!am 13.12.2019 | 09:51
Haben Sie noch nie eine Rentenauskunft erhalten? Sind in Ihrem Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung die Zeiten in der Schweiz enthalten? Bzw. haben Sie sie bereits geltend gemacht? --> wichtig für die Wartezeit. In Deutschland gibt es nicht "die" Altersrente sondern mehrere. Welche auf Sie zutreffen könnte, mit welchen Abschlägen, etc. können Sie konkret Ihrer Rentenauskunft entnehmen ...oder anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ oder pauschal den Rentenbeginnrechner zu Rate ziehen. ...Wo Sie den finden? Na gleich hier in der rechten Spalte!
Norbertoam 13.12.2019 | 17:42
Ist ja noch nichts beantragt das aus der schweiz läuft dann später über deutschland .Mir gehts einfach nur darum ob es möglich ist auch mit 65 also 11 monate früher in rente zu gehen unabhängig davon wieviel ich an jahren eingezahlt habe was bei mir leider nicht die volle zeit ist aber etwas bekomme ich ja schon . da ich zur zeit selbständig tätig bin und es gesundheitlich nicht so gut läuft wolte ich einfach so früh wie möglich aufhören und ins nicht Europäische ausland ziehen .
Norbertoam 13.12.2019 | 17:42
Ist ja noch nichts beantragt das aus der schweiz läuft dann später über deutschland .Mir gehts einfach nur darum ob es möglich ist auch mit 65 also 11 monate früher in rente zu gehen unabhängig davon wieviel ich an jahren eingezahlt habe was bei mir leider nicht die volle zeit ist aber etwas bekomme ich ja schon . da ich zur zeit selbständig tätig bin und es gesundheitlich nicht so gut läuft wolte ich einfach so früh wie möglich aufhören und ins nicht Europäische ausland ziehen .
KSCam 13.12.2019 | 18:03
Wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre aufweisen (dabei werden die Jahre in D und CH addiert), ist in D eine Rente ab 63 möglich. Also auch mit 65 - dann hätten Sie im schlimmsten Fall in D 3,3% Abschlag. Die CH rente ist mit 65 abschlagsfrei. Haben Sie sogar 45 Arbeitsjahre, hätte die Rente in D wenn sie zeitgleich mit der AHV Rente mit 65 beginnt keine Abschläge. Tipp aus der Praxis: fordern Sie in der Schweiz bei der AHV einen Kontoauszug an (z.B. übers Internet www.ahv.ch), schicken diesen Auszug oder eine Kopie davon nach Erhalt an die DRV und Sie erhalten eine Rentenauskunft in der Sie obiges auch nachlesen können.
Kaiseram 13.12.2019 | 18:06
Deine Frage wird doch mit der Expertenantwort und dem Hinweis auf die Deutsche Rentenauskunft vollständig beantwortet.
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