Hallo Norberto,
soweit Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können Sie diese prinzipiell auch schon ab Ihrem 65. Lebensjahr (oder auch früher) beziehen. Welche Altersrenten hierfür in Frage kommen und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen, erfahren Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=5
herunterladen können.
Soweit die vorgezogene Altersrente nur mit Abschlägen bezogen werden kann, wäre hier ein Abschlag von 0,3% für jeden vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommenen Monat zu berücksichtigen. Bei 11 Monaten vorzeitiger Inanspruchnahme würde sich damit ein (dauerhafter) Abschlag in Höhe von 3,3% ergeben. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls in der o. g. Broschüre.
Über den individuellen jeweils frühestmöglichen Rentenbeginn der einzelnen Altersrentenarten und die jeweils zu erwartenden Abschläge informiert Sie im Übrigen auch der „Rentenbeginnrechner“ auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html?https=1