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Experten-Antwort

Mit 65 noch zur Reha, unter 3 h im alten Beruf, 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Einschränkungen leistungsfähig

von Christiane 195410.05.2019 | 17:35
122 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (65,1 Jahre, weiblich) wurde im Anschluss meiner 29 monatigen (anstatt betriebsbedingter Kü.) Freistellung (Aufhebungsvertrag) wegen mehrerer WS OP, Tumor OP, Knochenbruch und daraus folgender Depression von meinem Neurologen krankgeschrieben. Ich bekam Krankengeld. Nach 6 Wochen kam bereits die Aufforderung meiner KK zur Reha Beantragung, obwohl der Sinn einer solchen Reha 7 Monate vor der Regelaltersrente kaum Sinn macht. Diese Reha habe ich vom 13.3.bis 16.4.2019 absolviert, wurde "au" entlassen. Im alten Beruf unter 3 h und 6 h und mehr arbeitsfähig mit jeder Menge Einschränkungen auf dem allgem. Arbeitsmarkt. Laut Bestätigung des Chefarztes der Reha würde ich nun weiter mein Krankengeld erhalten. Meine Regelaltersrente beginnt am 1.12.2019. Ich wurde vom Neurologen durchweg, also auch während der Reha weiter nahtlos "au" geschrieben, bekam aber statt KG Übergangsgeld. Soweit so gut. Habe alle AU immer immer sofort per Post verschickt. Nach den Recherchen hier müsste das KG nach der erfolgten Reha ab nächsten Tag der Reha-Entlassung( alles hingeschickt und gefaxt von der Reha Klinik)weiter gezahlt werden. Da kam aber nichts keine Reaktion, kein Statement der Kasse, keine Post, keine Erklärung. Nichts. Die Kasse ist in Bremen und anrufen, da kann einem ja sonst was erzählt werden. Man hat ja seine laufenden Kosten, was ist zu tun? Hab ich etwas falsch gemacht?? Danke für Tipps! Gruß Christiane

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christiane 1954,

bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären die Weiterzahlung des Krankengeldes.

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11 Antworten

Ulliam 10.05.2019 | 18:11
Nein, dein nächstes Krankengeld kommt immer erst bei deiner nächsten Krankmeldung. Zb du bist vom 16.4- 16.5 krankgeschrieben, dann gehst du am 17.5 zum Doc und dann paar Tage später kommt erst das Geld
Berateram 10.05.2019 | 17:48
Auch wenn User krank-ohne-Rente zu allem seinen (oft unsinnigen) Senf hinzugibt, sollten Sie sich bezüglich Fragen zum Krankengeld an Ihre KK oder an ein Krankenkassenforum wenden.
Berateram 10.05.2019 | 18:54
Nein, dein nächstes Krankengeld kommt immer erst bei deiner nächsten Krankmeldung. Zb du bist vom 16.4- 16.5 krankgeschrieben, dann gehst du am 17.5 zum Doc und dann paar Tage später kommt erst das Geld
Danke, genau auf das wollte ich mit meiner Frage hinaus. Aber aufpassen, es gibt hier User die sich an einer Hilfestellung ausserhalb von ihren engen Rahmen stören. H.
Sie geben Ihr Unwissen im falschen Forum bekannt. Hier werden Möchtegerne wie Sie schnell erkannt. Das zeigt auch Ihre penetrant falsche Auffassung zur Antragstellung über eine Terminvergabe. Wenn Sie falsche Auskünfte geben wollen, begeben Sie sich besser wieder in Ihr Heimatforum. Hier muss man auf Quacksalber wie Sie aufpassen, damit dieses Forum nicht seine Seriosität bezüglich rentenrechtlicher Probleme verliert, weil Leute wie Sie hier Ihre Profilierungssucht ausüben. Daher sollte auch durch die Administratoren kontrolliert werden, dass hier überwiegend Fragen zum Rentenrecht und nicht zu anderen Rechtsgebieten beantwortet werden. Dafür gibt es gesonderte Foren oder ist „krank-ohne-Rente“ dort schon rausgeflogen?
Christiane 1954am 10.05.2019 | 19:35
Herzlichen Dank erst mal. Meine KK hat mich, als ich schon in Reha war schriftlich dazu aufgefordert, mich lückenlos krank schreiben zu lassen, was ich auch tat. Ich war also ununterbrochen "au", ohne einen Tag Pause!! Aber eben ohne KG in der Reha Zeit! War also bis zum am 12.3.19 mit Krankengeld u.am 9.4.19 beim Arzt, ohne KG, wurde "au" geschrieben bis 7.5.19 also durchweg, bekam aber kein Krankengeld, weil ja 5 Wochen Übergangsgeld!! Ich meine, ich hab es schriftlich, dass ich mich durchweg "au" schreiben lassen sollte, erhalten hab ich den Brief als ich schon 1 Woche in Reha war!! Kann die KK mir deswegen was anhaben? Danke für Tipps Gruß Christiane
Ulfam 10.05.2019 | 20:45
Schwerbehindertenausweis? 35 Jahre versichert? Rente?
Christiane 1954am 10.05.2019 | 20:30
Hat jemand eine Antwort??
Ähnlicham 10.05.2019 | 21:24
Gehen Sie am Montag zu Ihrem Neurologen und bitten um eine ZwischenAU. D.h.Er stellt die Arbeitsunfähigkeit wieder bis zum 17.05.2019 fest aber diesmal mit dem Feststellungsdatum 13.05.2019. Das sollten Sie aber nur machen wenn es finanziell brennt. Die meisten Ärzte machen das. Wenn Sie bis zum nächsten Termin am 17.05.2019 und der daraus resultierenden KKÜberweisung in der Woche darauf warten können bitten Sie dann den Neurologen nur für 3-4Wochen eine AU auszustellen um einen gängigen Zahlungsturnus zu haben. Wenn Ihre Krankenkasse keine Geschäftsstelle vor Ort hat könnten Sie z.B.anrufen denn nur so bekommen die Krankenkassenmitarbeiter Kenntnis von Ihrer Sorge und eine Chance Ihre Fragen zu beantworten.
Christiane 1954am 10.05.2019 | 21:49
Hallo und danke! Missverständnis!! Meine Reha war am 16.4.19 zu Ende, nicht am 16.5.19!! Ich war durchweg krankgeschrieben: seit 1.9.2018 durchweg bis 12.3.19 jeweils immer im 4 Wochenturnus bis 9.4.19 " bis 7.5.19 " durchweg "au"!! Die Reha begann 13.3.19 bis 16.4.19 Ich war also wieder vom 9.4.19 bis einschließlich 7.5.19 !!krankgeschrieben.....doppelte AU ist doch Unsinn oder nicht?? Danke für Tipps Gruß Christiane
Ähnlicham 10.05.2019 | 22:05
Auch wenn Sie durchgehend AU einreichten ruhte ja der Krankengeldbezug. Die AU ab dem 07.05. haben Sie sicherlich auch schon wieder eingereicht und nun sollte rückwirkend ab dem 17.04.die Krankengeldzahlung erneut starten. Ich drücke die Daumen das nächste Woche das Geld bei Ihnen auf dem Konto ist. Telefonische Nachfrage kann trotzdem nicht schaden.
Christiane 1954am 10.05.2019 | 22:13
Vielen lieben Dank! Sehr freundlich und das mitten in der Nacht! Schönes Wochenende Christiane
Ähnlicham 10.05.2019 | 22:19
Gern geschehen. Ich wünsche Ihnen auch ein schönes Wochenende.
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