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Mit 65 noch zur Reha, unter 3 h im alten Beruf, 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Einschränkungen leistungsfähig

von Christiane 195407.06.2019 | 15:39
257 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo an alle, ich Frau (65 und 2 Monate) gehe am 1.12.2019, also in 6 Monaten in Altersrente, bin seit 9/2018 wegen mehreren OP (Tumor) krankgeschrieben. Bis 19 Jahre voll im Lohn. Schon nach 6 Wochen zwang mich die Kasse zur Reha, welche ich vom 13.3. bis 16.4.2019 machte. Ich wurde "au" entlassen, unter 3 h im alten Beruf, über 6 h auf dem Arbeitsmarkt...keine weiteren Maßnahmen notwendig! Heute bekomme ich Post von der RV, meine Reha habe nicht den gewünschten Erfolg gebracht, mein Antrag zur Teilhabe ?? gilt in bestimmten Fällen als Rentenantrag...ich solle diesen Antrag nun stellen?? Ich meine, wenn der gezwungene Reha Antrag eh als Rentenantrag gilt, wieso soll ich nun einen Antrag stellen?? Evtl. auf Regelaltersrente?? Da steht aber EM oder Teil EMR. Stand alles schon im Anschreiben der Kasse zur Reha- Aufforderung. Nur habe ich keinen Antrag auf Teilhabe gestellt, habe keinen Arbeitgeber mehr (Aufhebungsvertrag mit Abfindung), Teilhabe am Arbeitsleben..6 Monate vor der Altersrente. Kapier ich nicht? Ich bekomme seit Reha Entlassung weiter Krankengeld. Kann ich nicht jetzt schon, also 6 Monate vor Beginn der Altersrente einen Antrag auf Selbige stellen?? auf meine reguläre Altersrente?? Nicht auf EM Rente. Auch kann ich mir als Single mit sehr wenig Rente keinerlei Abschläge leisten? Es dauert doch sicher auch ewig, bis darüber entschieden wird? Und wie ich weiß muss ich meine KK darüber informieren, ob, wann und welche Rente ich beantrage..?? Und letzte Frage, hört die Kasse dann sofort auf, mir Krankengeld zu zahlen? Wäre super könnte mir das Forum da helfen. Den nächsten freien Beratungstermin bei der RV habe ich eben für den 17.7.2019 ergattert, soll aber innerhalb von 4 Wochen den Antrag stellen, ohne Beratung?? Soll man der RV das so mitteilen, bisher habe ich weder auf Faxe, noch auf Briefe einen Kommentar erhalten und möchte nichts falsch machen. Auch geht an sämtliche genannten Telefonnummern erfahrungsgemäß keiner ran. Danke Euch für Statements Gruß Christiane

5 Antworten

Ludwigam 07.06.2019 | 18:37
Stellen Sie doch beide Anträge, auf EMR und Altersrente. Bei der EMR haben Sie in Ihrem Alter keine Abschläge mehr.
Memyselfam 08.06.2019 | 08:30
Ich würde mir einen Termin bei. Der drv Beratung holen.
ABCam 08.06.2019 | 08:53
Lesen ist wohl nicht Ihre Sache?
Terminam 08.06.2019 | 09:19
Ich würde mir einen Termin bei. Der drv Beratung holen.
Lesen ist wohl nicht Ihre Sache?
Die Terminvereinbarung wird als Antragstellung akzeptiert. Daher keine Panik!
-am 11.06.2019 | 13:54
Hallo Christiane 1954, der Reha-Antrag gilt zwar als Rentenantrag, allerdings benötigt die Rentenversicherung von Ihnen noch das Antragsformular (R0100) mit den erforderlichen Angaben für die Rente. Der Reha-Antrag wurde in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umgedeutet. Eine Altersrente anstelle von einer Rente wegen Erwerbsminderung können sie nur bei gleichem oder früherem Beginn der Altersrente frei wählen. Ansonsten sind Sie von der Krankenkasse in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt worden. Ohne Zustimmung der Krankenkasse können sie also nicht auf die Rente wegen Erwerbsminderung verzichten und erst später in Altersrente gehen. Aufgrund Ihres Alters ergibt sich bei der Rente wegen Erwerbsminderung kein Abschlag, wenn der Rentenbeginn nicht auf die Zeit vor der Tumor-OP zurückverlegt wird. Die Bearbeitungsdauer ist nach Rentenversicherungsträger und einzelnem Sachbearbeiter ganz unterschiedlich. Da kann man keine pauschale Aussage treffen. Diese Fragen sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse besprechen; hierzu können wir in diesem Forum leider keine Auskünfte erteilen. Sie können jetzt erst mal in Ruhe den Beratungstermin wahrnehmen. Bei Terminerinnerungen seitens der Rentenversicherung oder der Krankenkasse können Sie auf den vereinbarten Beratungstermin verweisen.
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