Hallo Dietmar,
Ihre Chancen stehen gleich Null. Denn mit Erreichen des (gestaffelten) Regelrentenalters, das Sie ja bereits im letzten Jahr erreicht hatten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
Dieser 'Ungerechtigkeit' hat die Regierung mit Einführung der 'Flexirente' bereits Rechnung getragen, von der Sie also schon vor Erreichen der Regelaltersrente hätten profitieren können.
Dieses Kind ist für Sie aber bereits in den Brunnen gefallen.
Wenn Sie aber sofort umgehend noch Ihre Regealtersrente für drei Monate online wirklich noch heute bzw. spätestens morgen !!! rückwirkend beantragen, können Sie diese Monate noch 'retten'.
Und dürfen dennoch Ihren Arbeitsvertrag bis Ende des Jahres erfüllen, denn der Hinzuverdienst bei einer Regelaltersrente ist unbegrenzt.
Wichtig ist aber, dass Sie dies nun spätestens morgen vor 24 Uhr machen, sonst verschiebt es sich wieder um einen Monat nach hinten.
Genauere Details können Sie sich dann nach dieser Antragstellung, die auch erst einmal 'formlos' erfolgen kann (um die Frist zu wahren) bei einer Beratungsstelle telefonisch/persönlich/per Viedeo-Chat erklären lassen.
Nehmen Sie dieses Kontaktformular:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Textvorschlag:
"Ich benötige einen ausführlichen Beratungstermin zur Aufnahme meines Rentenantrages meiner Regelaltersrente, die ich längstmöglich rückwirkend hiermit beantrage."
Viel Erfolg und alles Gute!