Hallo Schweizaufenthalt,
der bei einem privaten Versicherungsunternehmen bestehende Krankenversicherungsvertrag kann immer dann Grundlage für die Zahlung des Zuschusses zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI sein, wenn
- er dem Rentner einen Rechtsanspruch auf Leistungen im Krankheitsfall sichert, der unabhängig von seiner Bedürftigkeit verwirklicht werden kann
und
- er nicht von der Disposition eines Dritten (zum Beispiel des Ehegatten) abhängig ist.
Auf den Umfang des Krankenversicherungsschutzes kommt es grundsätzlich nicht an.
Demnach besteht ein Anspruch auf den Zuschuss auch für den Krankenversicherungsschutz im Basistarif (§ 152 VAG).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung