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Experten-Antwort

mit Gutachten der rentenversicherung nicht einverstanden

von Frau Anonym28.04.2022 | 19:11
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten Tag die rentenversicherung stellte aufgrund von aktenlage ein gutachten aus,diese gutachten macht es mir sehr schwer wieder in arbeit zu kommen,es wird geraten wenig Publikumsverkehr zu haben,aber das ist kaum umsetzbar da man überall in der Arbeitswelt mit Menschen zu tun hat Was kann ich dagegen tun ? den der träger bei dem ich aktuell bin muss sich ausschließlich an dieses gutachten halten Erwerbsminderung kommt für mich nicht in frage ich bitte um hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Anonym,

wir wissen leider nicht, aus welchem Grund die Deutsche Rentenversicherung ein Gutachten erstellt hat.

Sie können jedoch mit dem Träger, der gegebenenfalls die Deutsche Rentenversicherung für ein Gutachten beauftragt hat, sprechen.

Bei diesem Träger können Sie auch einen Widerspruch einlegen. Diesen könnten Sie mit eigenen ärztlichen Befunden belegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Herr Anonymam 28.04.2022 | 19:34
Wenn Sie keine Erwerbsminderungsrente wollen, keiner zwingt Sie und wie sollten denn potentielle Arbeitgeber von diesem Gutachten erfahren. Sehr ominös Ihre Geschichte.
Schadeam 28.04.2022 | 19:38
Sie schreiben in ziemlichen Rätseln, passt zum gewählten Namen. Ein bischen mehr an Details wäre schön! Von welchem Träger werden Sie betreut? Jobcenter, Sozialamt,? Wie kam es zur DRV Aussage? Haben Sie einen Antrag gestellt, ggfls was für einen? Ich vermute mal dass Sie beim JC alles ablehnen was nach "Arbeit" riecht und deshalb das JC die DRV befragt hat was Sie noch machen können.. Und die haben geschrieben dass Sie arbeiten können, aber ohne viel Publikumsverkehr. Damit kann das JC Sie eben nur an solche Jobs vermitteln. Aber Sie sind andererseits ein freier Mensch und können sich unabhängig von der ärztlichen Meinung selbst einen Job suchen. Oder Rente beantragen wenn Sie das anstreben und die entsprechenden Versicherungszeiten aufweisen. Wie gesagt, rätsele ich weil Ihre Informationen sehr spärlich sind - ich kann auch komplett falsch liegen.
Johnam 29.04.2022 | 10:03
Hallo, der Begriff "Publikumsverkehr" bedeutet in diesem Zusammenhang direkter und häufiger Kontakt mit persönlicher Begegnung mit Personen, die nicht zum Betrieb gehören. Das wäre z. B. im Einzelhandel der Fall oder in Gastronomie und Hotelgewerbe. Der übliche Umgang mit Kolleginnen und Kollegen oder auch mal mit Kunden ist damit nicht gemeint. Also sollte man genau prüfen, ob diese Anforderungen überhaupt gegeben sind am Arbeitsplatz. Alles Gute
Schadeam 29.04.2022 | 08:05
Ein gewagter Tipp einen Widerspruch anzuregen, wenn man nicht mal weiß ob "dieser Träger (wer auch immer)" überhaupt einen Bescheid erlassen hat. ??
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