Hallo Frau Anonym,
wir wissen leider nicht, aus welchem Grund die Deutsche Rentenversicherung ein Gutachten erstellt hat.
Sie können jedoch mit dem Träger, der gegebenenfalls die Deutsche Rentenversicherung für ein Gutachten beauftragt hat, sprechen.
Bei diesem Träger können Sie auch einen Widerspruch einlegen. Diesen könnten Sie mit eigenen ärztlichen Befunden belegen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung