Guten Abend,
zu meinem Fall:
Ich habe von Mai bis Oktober 2017 an einer Umschulung, finanziert durch die DRV Bund, teilgenommen. Während dieser Zeit habe ich Übergangsgeld bezogen, das aus meinem letzten Gehalt aus dem Jahr 2014 berechnet wurde. Leider kam es zu gesundheitlichen Problemen, ich musste abbrechen. Seitdem bin ich nahtlos und durchgehend im Krankengeldbezug. Dieses Krankengeld wurde nach meinem Übergangsgeld berechnet.
Nun habe ich durch die DRV zunächst eine Integrationsmaßnahme genehmigt bekommen, die Ende September starten soll.
Wie berechnet sich nun mein neues Übergangsgeld?
Ich habe daher mal die Suche bemüht und beziehe mich auf Experten-Zitate aus den folgenden Beiträgen:
1)
https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum/forum/detail/berechnungsg…
"Nach [veralteter Paragraph] wird bei Personen, die bei Beginn der Leistung zur Teilhabe z.Bsp. Krankengeld bezogen haben und unmittelbar vor Beginn des Krankengeldes Pflichtbeiträge gezahlt haben, das dieser Leistung (Krankengeld) zugrunde liegende Arbeitsentgelt für das nunmehr festzusetzende Übergangsgeld übernommen.
Das Wort Pflichtbeiträge behalte ich da mal im Hinterkopf
2)
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/zahlt-ma…
"erhalten Sie während der LTA sozialversicherungspflichtige Entgeltersatzleistungen, z.B. Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung, werden aus diesen Leistungen u.a. Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Diese Zeiten des Leistungsbezugs werden in Ihrem Versicherungsverlauf dokumentiert. Aufgrund der Beitragspflicht erhöhen sich auch während der Ausübung der LTA Ihre Rentenanwartschaften. Eine Lücke entsteht dann grds. nicht."
Damit hätte ich also während des Erhalts von Übergangsgeld Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung abgeführt. Dieser Übergangsgeldbezug liegt damit auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums.
Bedeutet dies dann in der Folge, dass das damalige Übergangsgeld die Berechnungsgrundlage für mein jetziges darstellen wird?
Aus dem § selbst wird man ja nicht so ganz schlau.
Danke für eine weitere Expertenantwort im Voraus