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Experten-Antwort

Mit oder ohne Arbeit EM-Rente beantragen ?

von Schorch19.12.2016 | 14:56
1275 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Ich bin GDB 100% körperlich schwerbehindert und kann psychisch einfach nicht mehr. Nun hat ein Bekannter gemeint, ich solle erst meinen festen Arbeitsplatz kündigen, weil als arbeitsloser die Wahrscheinlichkeit eine EM zu bekommen höher sei. Stimmt das ? Danke für Auskunft und bitte keine Hetzantworten, bin psychisch eh am Ende Schorch

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Tipp dieses "Bekannten" scheint mir nicht optimal gewesen zu sein.

Ob das Arbeitsverhältnis besteht, bzw. ob Sie arbeitslos sind ist kein Kriterium für eine Erwerbsminderungsrente.

Besprechen Sie sich lieber mit Ihren Ärzten oder suchen eine Beratungsstelle der DRV auf.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hätten Sie das doch gleich so geschrieben, nun erscheint alles in anderem Licht.

Das Problem scheint hier doch hauptsächlich darin zu liegen, dass Sie bei 3 Stunden Weg plus Vollzeitarbeit 11-12 Stunden täglich unterwegs sind.

Eigentlich kein Wunder dass solche Realitäten belastend sind.

Ob das jedoch für eine Berentung ausreicht scheint fraglich.

Möglicherweise könnten Sie die gleiche Arbeit in einem Betrieb am Wohnort oder mit einer Wohnung am Beschäftigungsort noch ausführen.

Und dann liegt Erwerbsminderung eher nicht vor.

Klarheit haben Sie aber erst wenn Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid in Händen halten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Friedricham 19.12.2016 | 15:07
Wo hat ihr Bekannter denn diesen Schwachsinn aufgegabelt? Stellen Sie den Rentenantrag und warten Sie erst einmal ab ob Ihnen die EM-Rente bewilligt wird. Kündigen können Sie danach immer noch.
Schorscham 19.12.2016 | 15:13
Zitat von Schorch anzeigenausblenden
Vergessen Sie diesen Ratschlag. Ob Sie noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder nicht, ist zunächst einmal völlig unerheblich. Erst wenn eine teilweise EM-Rente bewilligt wird, könnte eine bestehende Arbeitslosigkeit die Chancen auf eine sogenannte Arbeitsmarktrente, also auf eine befristete volle EM-Rente wegen der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes, erhöhen. Das Gleiche gilt aber auch dann, wenn der bisherige Arbeitsplatz auch in Teilzeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Kündigen sollten Sie auf gar keinen Fall! MfG
Schorcham 19.12.2016 | 16:00
Danke für die schnellen Antworten. Vor Lösungen in die ich dann gezwungen werde, habe ich Angst. Teilzeitarbeiten, an einen anderen niederqualifizierten Arbeitsplatz versetzt werden usw. Was letzendlich alles mit Einkommensverlust zu tun hätte. Ich habe jeden Tag 3 Stunden Arbeitsweg bei 40 Stunden Woche, der Weg würde sich auch durch Teilzeit nicht verringern. Mir ist es einfach zu viel inzwischen, ich brauche schon wegen meiner Behinderung für alles wesnetlich länger als ein Nichtbehinderter. Das wäre alles nicht so schlimm, würde ich noch in der dem Arbeitsplatz nahegelegenen Stadt wie bis 2012 wohnen. Aber seit 2000 sind dort die Mieten so stark gestiegen, dass ich einfach auf das Land umziehen musste. Heute habe ich dadurch nicht einmal mehr die Zeit, meine wichtigen Arztterminen nachzugehen, die sind jetzt auch alle sehr weit weg. Wann soll ich es den machen ? Wenn ich Urlaub habe, haben ebenso meist meine Ärzte Urlaub. Ich wollte zu näheren Ärzten wechseln, aber ich wurde abgewiesen, weil die alle voll sind und keine neuen Pateienten mehr aufnehmen. Der Bekannte sagte das nicht einfach so, er spricht aus Erfahrung, weil er vor Jahren das Gleiche wie ich heute durchgemacht hat. Erst im zweiten Anlauf, nachdem er arbeitslos war wurde er berentet. Er meint anders hätte ich keine Chance und es würde alles nur zu meinen Lasten noch schlimmer werden. Danke Schorch
Deutsche Rentenversicherung
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