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Experten-Antwort

Mit Schwerbehinderung50 nach Arbeitslosigkeit in Rente mit Abzug

von hphwi19.01.2015 | 12:43
1701 Ansichten
7 Antworten
Hallo. Hier erstmal Fakten: Ich bin Schwerbehindert Grad 50 geboren 03.08.1956 seit Sept.1972 im Berufsleben ununterbrochen d.h. über 42 Jahre Ich möchte frühstmöglich (mit Abzügen) in Rente gehen.. Was ein Beratung bei Ihnen ergaben hat... Kann ich das ab dem 1.Juli 2017 mit Abzug machen. JETZT hat es sich ergeben das ich ab dem 1.August 2015 ohne Arbeit sein werde Arbeitslosengeld beziehen werde. Ändert sich dann was an diesem Datum 1.7.17. oder spielt der Bezug von Arbeitslosengeld bei Schwerbehinderten 50 keine Rolle ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2015 | 19:24

Hallo hphwi,

den zutreffenden Antworten von „Sascha K“ und „W*lfgang“ ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen (ich „nicke“ sie also hiermit ab. ;-)).

6 Antworten

hphwiam 19.01.2015 | 13:03
Erst einmal ein DANKE an SachaK . Ich bitte trotzdem um Verständnis wenn ich darüber hinaus gerne eine Expertenantwort hätte.
SaschaKam 19.01.2015 | 12:54
Die Arbeitslosigkeit führt zu keiner Änderung des Rentenbeginndatums. Der Geburtsjahrgang 1956 kann die Altersrente für Schwerbehinderte ungekürzt mit 63 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen (also in Ihrem Fall ab 01.07.2020) oder gekürzt bis zu 3 Jahre früher (also in Ihrem Fall ab 01.07.2017 mit 10,8% Rentenkürzung). Voraussetzung ist eine erfüllte Wartezeit von 35 Jahren (Sie haben wie Sie ja schreiben bereits > 42 Jahre) sowie das Vorliegen einer Schwerbehinderung (GDB mindestens 50) bei Rentenbeginn.
Schadeam 19.01.2015 | 14:44
Die bekommen Sie noch, wird aber gleich ausfallen.....
W*lfgangam 19.01.2015 | 19:11
Hallo hphwi, SaschaK hat das schon richtig/komplett dargestellt ...Experte/in wird das morgen dankenswerter nur 'abnicken' müssen :-) Allerdings ist auch das dann _hier_ keine 'rechtsverbindliche Zusage', die ist nur vor Ort in einer Beratungsstelle anhand Ihrer konkreten Versicherungsdaten möglich UND nach der derzeit geltenden Rechtslage. Keine Bange, in so kurzer Zeit bis Rentenbeginn wird es keine Änderungen geben. Gruß w.
W*lfgangam 19.01.2015 | 20:23
Alle Achtung für die 'Spätschicht'! ...gibts wenigstens Nachtarbeits-Gehaltszuschläge? ;-) Und ja, die Experten/in-Beiträge haben allgemein wieder hochwertigen Inhalt, auch wenn meine Meinung dazu unbedeutend ist. Gruß w.
hphwiam 20.01.2015 | 08:20
Vielen lieben Dank für die kompetenten Antworten... jetzt bin ich wenig weniger unsicherer.. :-) ne spass beiseite... DANKE ist halt immer heikel. Dachte das mit der Arbeitslosigkeit /Bezug von Arbeitslosengeld unmittelbar vor dem Renteneintritt würde zu einer Verzögerungung des Renteneintrittsalters führen... aber scheint ja einem Schwerbehinderten Grad 50 + mind. 35 J... nicht der Fall zu sein.. so wie es bei der ( " 63ger Rente ohne Behinderung ist " ) Da fällt mir ein Stein vom Herzen...
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