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Experten-Antwort

Mit Widerruf bestehende Rente aufs spiel setzen?

von Langer20.01.2020 | 17:30
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich beziehe seit einigen Jahren eine Teilerwerbsminderungsrente unbefristet. Wegen Verschlechterung meiner Behinderung und neuen Erkrankungen habe ich einen Antrag auf Volle Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher mit der Begründung abgelehnt wurde, ich könne täglich drei Stunden arbeiten. Ich habe nun Sorge,dass mir bei einem Widerruf die Teilerwerbsminderung aberkannt werden kann. Liege ich da richtig mit meiner Vermutung? Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Langer,

in Ihrem Fall ist es unwahrscheinlich, dass im Widerspruchsverfahren keine teilweise Erwerbsminderung mehr festgestellt wird. Erfahrungsgemäß wäre ansonsten bei der Prüfung Ihres Antrags auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits festgestellt worden, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Wenn sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen, wie von Ihnen geschildert, verschlechtert haben, sollten Sie dies im Widerspruchsverfahren überprüfen lassen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Oham 20.01.2020 | 17:34
Passieren kann alles, aber eher unwahrscheinlich wenn sich ihr Gesundheitszustand nicht gebessert hat. Das kann aber keiner in einem Forum ernsthaft beantworten.
Kallesam 20.01.2020 | 18:07
Evtl. beim Sozialverband machen. Die haben Ahnung weil sie täglich solche Fälle bearbeiten.
Schorscham 20.01.2020 | 19:14
Im Widerspruchsverfahren kommen sämtliche vorliegenden Fakten noch einmal auf den Prüfstand, eventuell kommt es sogar zu einer (erneuten) sozialmedizinischen Begutachtung. Da das berufliche Leistungsvermögen nicht immer objektiv ermittelt werden kann sondern eher subjektiv, können die Meinungen mehrerer Gutachter schon mal variieren. Deshalb wäre Vieles möglich. Sie sollten also nur dann Widerspruch einlegen, wenn Sie wirklich fest davon überzeugt sind, dass Ihr berufliches Leistungsvermögen unter sechs Stunden täglich liegt. MfG
Grobiam 20.01.2020 | 19:44
Sie sollten also nur dann Widerspruch einlegen, wenn Sie wirklich fest davon überzeugt sind, dass Ihr berufliches Leistungsvermögen unter sechs Stunden täglich liegt. MfG
Was ist denn das für ein sinnbefreiter Ratschlag? Unter 6 Stunden liet es doch sowieso bei bestehender Teil-EMR!
Ja, eben. Es ging ja darum, ob die teilweise EMR "safe" ist! Daher ist der Ratschlag durchaus richtig.
Oldenburgeram 21.01.2020 | 07:44
Ganz ganz theoretisch ist das möglich, aber meines Erachtens völlig praxisfern. Auch im jetzigen Verfahren wurde die teilweise Erwerbsminderung ja noch einmal bestätigt. Und nach Ihren Angaben hat sich Ihr Gesundheitszustand sogar noch verschlechtert im Vergleich zur Erstentscheidung. Ich kenne in der nördlichen Praxis keinen Fall, in der im Widerspruchsverfahren die unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei dieser Konstellation wieder aberkannt wurde. Persönlich würde ich Ihnen zu einem Widerspruch raten. Alles Gute Ihnen!
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