Hallo Langer,
in Ihrem Fall ist es unwahrscheinlich, dass im Widerspruchsverfahren keine teilweise Erwerbsminderung mehr festgestellt wird. Erfahrungsgemäß wäre ansonsten bei der Prüfung Ihres Antrags auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits festgestellt worden, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Wenn sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen, wie von Ihnen geschildert, verschlechtert haben, sollten Sie dies im Widerspruchsverfahren überprüfen lassen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung