Wenn Sie Ihren Altersteilzeitvertrag nicht vor dem 01.01.2007 unterschrieben hatten und somit kein Vertrauensschutz vorliegt,gilt folgendes:
-Altersrente für langjährig Versicherte ab Januar 2018 ( 63 Lbj. )mit einem Abzug von 9,6%
oder
-Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 + 4 Monate ohne Abschlag bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren
Die 4 Monate müssen ggf. dann anderweitig überbrückt werden ( z.B. Meldung bei der Agentur für Arbeit oder nochmalige Aufnahme einer Beschäftigung )