Hallo S.W.,
nur dann wenn der Rentenversicherungsträger Ihnen die Anschaffung des Bürostuhles bewilligt hat/hätte, wäre der Stuhl Ihr Eigentum und zur Sicherung der beruflichen Eingliederung durch Sie bei einem Arbeitsplatzwechsel mitzunehmen.
Hat der Arbeitgeber den Stuhl ohne Förderung angeschafft, verbleibt er im Inventar des Arbeitgebers.