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Experten-Antwort

Mitnahme der Verminderung von einer EMR in die Rente mit 63

von Willy12.07.2021 | 11:17
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Hallo Experten ! Meine teilweise Erwerbsminderungsrente wird mit einem Abschlag von 2,4% ausgezahlt. Frage: Wird Bei einem nahtlosen Übergang von der EMR zur vorgezogenen Altersrente der Abschlag übernommen (Besitzstand) oder neu berechnet ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willy,

User „W°lfgang“ hat es zusammenfassend schon zutreffend dargestellt.

Ausgangspunkt für die Berechnung des Abschlags zu Ihrer Altersrente sind die Gesamtentgeltpunkte, die Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugrunde liegen. Für die Hälfte dieser Gesamtentgeltpunkte wird der Abschlag von 2,4 Prozent grundsätzlich auch für die Altersrente übernommen. Für die andere Hälfte der Gesamtentgeltpunkte wird der Abschlag neu berechnet. Ob und in welcher Höhe sich für die andere Hälfte der Entgeltpunkte ein Abschlag errechnet, hängt davon ab, ob Sie die gewünschte Altersrente vorzeitig (mit Abschlag) oder zur regulären Altersgrenze (ohne Abschlag) in Anspruch nehmen.

Sollten Sie während des Bezugs Ihrer  Erwerbsminderungsrente weitere Entgeltpunkte erworben haben - zum Beispiel weil Sie im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten versicherungspflichtig beschäftigt waren - wird auch für diese neu erworbenen Entgeltpunkte geprüft, ob sich ein Abschlag ergibt. Dieser richtet sich ebenfalls nach Art und Beginn der Altersrente

Da die Bestimmung der Abschläge zu einer Folgerente eine ziemlich komplexe Angelegenheit ist, kann ich Ihnen abschließend auch nur empfehlen, sich im Zweifel individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten und ggf. eine entsprechende Probeberechnung erstellen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 12.07.2021 | 19:13
Hallo Willy, vereinfacht: für die bereits ausgezahlte TEIL-EMRT wird dieser Abschlag in die Altersrente übernommen, für den anderen Teil der Rente nur der neue/ggf. kein Abschlag. Eine Probeberechnung (mit Berechnungsanlagen) der Altersrente zum Tag X setzt Sie über die erwartete Altersrente genauer in Kenntnis ...sollten Sie allerdings erst rd. Monate vor Altersrentenbeginn anfordern. Grundsätzlich können Sie von einer Verdoppelung der Rente ausgehen. Ob sich eine etwaige Weiterbeschäftigung/weitere Pflichtbeiträge – neben der Zurechnungszeit in der EM-Rente - etwas positiv auf die Altersrente auswirkt, wird die Zeit dann zeigen. Gruß w.
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