Die Kosten für Begleitpersonen bei einer medizinischen Rehabilitation für Erwachsene werden nur in Ausnahmefällen übernommen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet die ärztliche Abteilung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Sie sollten sich mit dieser Frage daher an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden.
Selbstverständlich kann ihr Lebensgefährte Sie jederzeit auf eigene Kosten in die Rehabilitation begleiten. Diesbezüglich sollten Sie sich mit der bewilligten Klinik in Verbindung setzen und die Formalitäten abklären.