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Experten-Antwort

Mittagessenzuschuss bei LTaA

von Ulrike27.01.2015 | 11:13
1313 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich werde in Kürze eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen, die durch die DRV Bund finanziert wird. Die Maßnahme findet von MO - FR von 8.00 h bis 15.00 h statt, der Weg zum Maßnahmenort und zurück beträgt für mich mit öffentlichen Verkehrsmitteln täglich 1 Stunde. Habe ich einen Anspruch auf einen Mittagessenzuschuss? Mit freundlichen Grüßen Ulrike

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrike,

Pendler haben Anspruch auf Zahlung eines Verpflegungskostenzuschusses (Mittagessenzuschuss), wenn

das Mittagessen nicht als Sachleistung im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung von der Ausbildungsstätte angeboten wird und

die unvermeidbare Abwesenheit von der Wohnung täglich mindestens 8 Stunden beträgt. Die Summe aus Fahrzeit und Ausbildungsdauer ergibt die tägliche unvermeidbare Abwesenheit.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrike,

das Verpflegungsgeld bei einem Aufenthalt außerhalb des Wohnortes wird entsprechend § 6 BRKG festgelegt.

Allerdings können Rehabilitanden bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in bestimmten Fällen ein pauschaliertes Verpflegungsgeld erhalten.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rehafachberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ulrikeam 28.01.2015 | 13:15
Sehr geehrte Experten, vielen Dank für die Antwort. Ich habe inzwischen in den Unterlagen der DRV Bund nachgelesen und da heisst es, die unvermeidbare Abwesenheit von der Wohnung während der Maßnahme muss täglich in der Regel MEHR als 8 Stunden betragen. Wo ist denn gesetzlich geregelt, ob die tägliche unvermeidbare Abwesenheit mindestens oder mehr als 8 Stunden betragen muss um den Mittagessenzuschuss zu bekommen? Mit freundlichen Grüßen - Ulrike
Ulrikeam 31.01.2015 | 11:13
Sehr geehrte Experten, mein Rehaberater ist nicht erreichbar. Von der DRV Bund habe ich ein Formular erhalten, mit dem ich einen Mittagessenzuschuss beantragen kann, wenn die tägliche Abwesenheit zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte in der Regel MEHR als 8 Stunden beträt. Daher noch einmal meine Frage: Was ist korrekt: Tägliche Abwesenheit zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte in der Regel MINDESTENS 8 Stunden oder MEHR als 8 Stunden? Grüße - Ulrike
Deutsche Rentenversicherung
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