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mitteilung an arbeitgeber-minijob, bei eu-rente

von monika19.02.2009 | 09:32
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten morgen eine frage an die experten: wenn ich ich einen minijob (400€) habe, muss ich dem arbeitgeber mitteilen, dass ich erwerbsunfähigkeitsrente beziehe ? vielen dank vorab. monika

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dies ist eine Frage des Arbeitsrecht und folglich kein Thema für dieses Forum. Ihrem Rentenversicherungsträger müssen Sie die Aufnahme der Beschäftigung mitteilen.

10 Antworten

Schiko.am 19.02.2009 | 10:17
Bin keine Experte, kann deshalb nicht antworten. MfG.
Ahaam 19.02.2009 | 11:09
Lieber XXX, was sollen diese unsinnigen Kommentare?? Um zu erkennen, das sie nicht sehr intelligent sind, reicht es Ihre Beiträge zu lesen. Das müssen sie nicht jeden Tag eindrucksvoll hintermauern!!! Wer nicht mal in der Lage ist die Grundregeln der Rechtschreibung, sowie Gross -und Kleinschreibung zu beherrschen, sollte tunlichst ruhig sein. Und üben, üben,üben.
xxxam 19.02.2009 | 10:48
warum tun sie es trotzdem, immer in den Vordergrund drängeln. Beschäftien sie sich mehr mit ihrer Frau, oder ist die froh wenn sie das Rentenforum mit ihren Beirägen überziehen
Schiko.am 19.02.2009 | 10:57
Klugschwätzer gehören in der Faschingszeit in den Keller zum Lachen.
Schiko.am 19.02.2009 | 11:52
Haben Sie sich jetzt ausgeschleimt ?
monikaam 19.02.2009 | 11:51
vielen dank an den experten !
Corlettoam 19.02.2009 | 12:23
Grundsätzlich brauchen Sie den Arbeitgeber von dem Bezug einer EM-Rente NICHT informieren. Ausnahme wäre natürlich, falls sich ihre Erkrankung auf ihre Arbeit negativ auswirkt und Sie die dem Arbeitgeber geschuldete Arbeitsleistung lt. Arbeitsvertrag nicht ( mehr ) vollständig erbringen können. Fragt Sie der Arbeitgeber aber ausdrücklich nach dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente MÜSSEN Sie diese Frage selbstverständlich wahrheitsgemäss beantworten. Würden Sie dies nicht tun, könnte der Arbeitgeber - wenn er von der EM-Rente auf anderen Wegen erfährt ! - ihnen kündigen und Sie sogar noch mit Regreßansprüchen konfrontieren . Nicht selten hat natürlich die freiwillige Mitteilung über den Bezug einer EM-Rente eine Kündigung zur Folge. Viele Arbeitgeber gehen - leider - dann davon aus, das die Arbeitsleistung wegen der der Erkrankung die zur Berentung geführt hat, nicht mehr erbracht werden kann.
Pierream 19.02.2009 | 18:55
Hallo Monika, dem Rentenversicherungsträger wird die Aufnahme einer Tätigkeit elektronisch übermittelt. Soweit Sie nur bis zu 400,00 Euro im Rahmen eines Minijobs im Monat ausüben, haben Sie keine Nachteile. Dem Arbeitgeber würde ich dies auf jeden Fall mitteilen, da es seitens der DRV Nachfragen geben kann, die an Ihren Arbeitgeber gerichtet sind. Im übrigen würde ich die Tatsache der Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber nicht als nachteilig ansehen, da viele Arbeitgeber ausdrücklich Frührentner suchen.
Inaam 19.02.2009 | 23:18
Die Aufnahme einer - auch geringfügigen - Beschäftigung wird der DRV gemeldet. Diese schreibt dann Ihren Arbeitgeber an und erfragt das jeweilige monatliche Entgelt; er erfährt also auf jeden Fall von der Arbeitsaufnahme.
Gabyam 20.02.2009 | 20:04
Hallo Monika, die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt, als ich Bewerbungen für Minijobs geschrieben habe. Da man aber der Bewerbung auch den Lebenslauf beifügt, kommst Du gar nicht umhin, die Zeit Deiner Erwerbsunfähigkeit anzugeben. Es sei denn, Du lügst und schreibst für die Zeit der EU Arbeitslosigkeit. Ich denke aber, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen ist besser. Gruß Gaby
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