Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Mitteilung an Arbeitgeber über Rentenantritt

von gabschen511.10.2019 | 17:06
7894 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich möchte wissen, welche Angaben (Formulare) ich gegenüber meinem Arbeitgeber machen muss wenn ich ihm schriftlich mitteile, dass ich beabsichtige am 1.8.20 in Rente zu gehen.Ich habe den Rentenantrag noch nicht geschrieben, möchte aber ab 1.8.20 reduziert weiter arbeiten als Rentnerin. Mit freundlichen Grüßen gabschen1

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2019 | 09:05

Hallo gabschen5,

bitte stellen Sie etwa drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einen Rentenantrag. Diesen können Sie z.B. bei der Gemeinde/Versicherungsamt oder auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen.

Die Fragen bezüglich Weiterbeschäftigung oder vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber.

Weitere Infos finden Sie auch in dem Faltblatt "Flexirente: Das ist neu für Sie" (Link siehe Beitrag von "Tippsi").

5 Antworten

W°lfgangam 11.10.2019 | 18:53
Hallo gabschen5, das klären Sie vorab mit Ihrem AG, ob ab 01.08.2020 eine reduzierte Beschäftigung/Änderung des Arbeitsvertrag, möglich ist. Die folgende 'Flexirente' haben Sie sicher mit Ihrer örtlichen Beratungsstelle besprochen, unter welchen Einkommensbedingungen die möglich ist, als Teilrente gezahlt werden kann. Oder planen Sie gar eine Beschäftigung über die Regelaltersrente hinaus? Dann könnte es weitere Hinweise hier geben, welche 3 Option Ihnen offen stehen - sofern der AG hier für eine Weiterbeschäftigung aufgeschlossen ist (LehrerInnen sind derzeit heiß begehrt/gefragt für diese Option :-)) Gruß w.
DRVam 11.10.2019 | 17:24
Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber klären, was er wann (Kündigungsfrist) von Ihnen bezüglich der vorzeitigen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses haben will. Das ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung!
Tippsiam 12.10.2019 | 14:57
Sie können sich (und Ihren Arbeitgeber - wenn es denn so weit ist) auch mit diesen Unterlagen weiter informieren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
senf-dazuam 14.10.2019 | 09:11
Hallo gabschen1, Ihr Arbeitgeber sollte wissen, dass Sie (Regel-)Altersrentner(in) sind, und dass Sie weiter und zwar in Teilzeit beschäftigt werden möchten. Alles weitere sind Daten, die für das Arbeitsverhältnis nicht benötigt werden und somit nicht erhoben werden dürfen. Sollten weitere Daten (wie Rentenhöhe o.ä.) verlangt werden und Sie möchten das nicht preisgeben, dann suchen Sie evtl. Rat bei einem in Sachen Datenschutz versierten Anwalt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026