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Experten-Antwort

Mitteilung an die Finanzverwaltung 2024 fehlerhaft

von Kotorui09.01.2025 | 18:39
252 Ansichten
14 Antworten

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Hallo, ist es möglich, dass die Bescheinigung über die Mitteilung an die Finanzverwaltung, die man sich selbst im Kundenportal herunterladen kann, für das Jahr 2024 noch nicht vollständig ist? Meine ist definitiv falsch. Bei Elster ist sie noch nicht abrufbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kotorui,

 

mit dieser Frage wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Dies ist ein anonymes Forum.

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13 Antworten

Fehleram 09.01.2025 | 18:47
Was erwarten Sie hier für eine Antwort? Kein System ist zu 100 Prozent fehlersicher. Ob allerdings bei Ihnen ein Fehler vorliegt, kann Ihnen hier in einem anonymen öffentlichen Forum niemand sagen. Dazu müssen Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.
Deutlicheram 09.01.2025 | 18:59
Ich eine als vorhergehende Rente, eine teilweise Erwerbsminderungsrente und ab 1. August eine volle Erwerbsminderungsrente. Es steht in der Rentenmitteilung an das Finanzamt nur der Betrag vom 1. August bis 31. Dezember 2024. Außerdem dass eine Vorgänger-Rente bis 31.7.2024 bestand. Aber vielleicht kommt ja über diese eine extra Mitteilung die noch nicht runterzuladen geht.
Anwortam 09.01.2025 | 19:25
Meine heruntergeladene "Mitteilung an die Finanzverwaltung" für das Jahr 2024 ist definitiv richtig, ich habe das im Detail nachgerechnet. Ein sytematischer Software-Fehler ist es also vermutlich eher nicht.
Rente am 09.01.2025 | 19:59
Zitat von Deutlicher anzeigen
Das Problem ist, dass die Vorrente also vom 01.01. bis 31.07 in einer anderen Bescheidnummer ist, das muss die Sachbearbeitung machen, aber durch Ihre Anfrage liegt das schon bei Ihrer Sachbearbeitung und die Bescheinigung kommt demnächst .
RentenSeppam 09.01.2025 | 22:13
Diese Bescheinigungen werden grundsätzlich Ende Januar des Jahres erstellt und verschickt. Aber schön, dass Sie am 9.1. sonst nix besseres vor haben. Jetzt muss wahrscheinlich aufgrund Ihrer Anfrage das nun angesprochene Konto manuell bearbeitet werden. Die Sachbearbeitung dankt für zusätzliche Arbeit.
Pecham 09.01.2025 | 23:33
Zitat von RentenSepp anzeigen
Es ist nicht verboten, ins Kundenportal zu gucken. Und wenn ich im Januar meine Steuererklärung machen will, dann soll die Rentenversicherung das sperren, wenn es Arbeit macht. Und ich verwende mein letztes Hemd, dass ich nicht die einzige gewesen bin, die das getan hat.
Kotoruiam 10.01.2025 | 10:01
Gott sei Dank. Ich hab mir schon die ganze Zeit Gedanken gemacht ob ich noch eine Entschuldigungsmail schicken muss.
Jaam 10.01.2025 | 14:55
Wer hat von einreichen gesprochen? Machen und gucken was rauskommt. Außerdem kann man diese sehr wohl schon wegsenden. Sobald Mitte März die Bearbeitung losgeht, wird der „Bearbeitungstau“ aufgelöst und man ist im ersten Schwung dabei. Es sei denn, man ist durch einen Hinweis-Fall aus der maschinellen Bearbeitung herausgefallen.
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