Sie würden dann die Altersrente abschlagsfrei (nur) in der Höhe erhalten, wie sie Ihnen aus allen bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres (= Leistungsfall) zurückgelegten Zeiten bzw. entrichteten Beiträgen zusteht. Würden Sie Altersrente allerdings erst zwei Jahre später, ab vollendetem 65. Lebensjahr, in Anspruch nehmen, wäre diese Rente - weil dann auch unter Berücksichtigung der vom 63. bis zum 65. Lebensjahr noch zurückgelegten Zeiten bzw. entrichteten Beiträge berechnet - naturgemäß höher. Hätten Sie dann in diesem Zeitraum ein Entgelt erzielt, das dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht (Höhe in 2008 - vorläufig - 30.084 Euro), ergäbe sich nach heutigem Stand (basierend auf dem aktuellen Rentenwert "West") eine monatliche Rentenerhöhung von 53,12 Euro.
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