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Mitteilung frühestmögl.Rentenbeg.ohne Rentenminderung

von kati6004.07.2008 | 11:36
1142 Ansichten
4 Antworten
Bin Jahrgang 48 w. und bis dato 38 J. gearbeitet. Schwerbehinderung von GdB 50 ab 01.05.2003. Vorliegender Bescheid: "Altersrente f. schwerbehinderte Menschen Rentenbeginn ohne Rentenminderung ab 01.06.2011 ist erfüllt. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente können bis zum Rentenbeginn ohne Rentenminderung erfüllt werden". Bekäme ich dann mit 63 den Rentenbetrag, den ich normalerweise wie mit 65 bekäme? Danke sagt kati60

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.07.2008 | 14:15

Sie würden dann die Altersrente abschlagsfrei (nur) in der Höhe erhalten, wie sie Ihnen aus allen bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres (= Leistungsfall) zurückgelegten Zeiten bzw. entrichteten Beiträgen zusteht. Würden Sie Altersrente allerdings erst zwei Jahre später, ab vollendetem 65. Lebensjahr, in Anspruch nehmen, wäre diese Rente - weil dann auch unter Berücksichtigung der vom 63. bis zum 65. Lebensjahr noch zurückgelegten Zeiten bzw. entrichteten Beiträge berechnet - naturgemäß höher. Hätten Sie dann in diesem Zeitraum ein Entgelt erzielt, das dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht (Höhe in 2008 - vorläufig - 30.084 Euro), ergäbe sich nach heutigem Stand (basierend auf dem aktuellen Rentenwert "West") eine monatliche Rentenerhöhung von 53,12 Euro.

3 Antworten

Jonasam 04.07.2008 | 12:49
Hallo! Die Rente berechnet sich aus den Zeiten, die Sie bis zum Rentenbeginn, bzw. Leistungsfall (EM-Renten) zurückgelegt wurden. Das ist bei allen Renten gleich. Bei Ihnen wäre der Zugangsfaktor bei beiden Renten 1,0. Damit würden Sie auch bei einem Rentenbeginn 01.06.2011 keine Abschläge haben. Die meisten Leute die vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, müssen halt 0,3% Abschlag pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf nehmen. Das würde Sie nur betreffen, wenn Sie vor dem 63. Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Wenn Sie z. B. mit 62 in Rente gehen würden, würden bei Ihnen 3,6 % Abschläge zu Buche Schlagen. Sollten Sie zwei Jahre später in Rente gehen, kämen für Sie noch weitere Zeiten dazu, die die Rente erhöhen würden (z. B. wenn Sie arbeiten gehen, Arbeitslosengeld, Krankengeld o. ä. beziehen). MfG Jonas
kati60am 04.07.2008 | 15:17
Danke für Ihre Antworten. Das wären um die 1.300 € mit 63. Monatlicher Verlust netto zum Einkommen knapp 1.000 €, wenn ich mit 63 ginge. Ich werde allerdings noch dieses Jahr meine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen auf eine 32 Std.-Woche reduzieren. Burnout und am Ende. Kuren bisher 2 x abgelehnt auch im Widerspruchsverfahren und vor Sozialgericht. Gruss kati60
Schadeam 07.07.2008 | 11:24
und wenn es gar nicht mehr ginge können Sie ja bei Jahrgang 48 ab 60 mit 10,8% Abschlag in Rente gehen - es ist Ihre Abwägung, ob Sie sich noch 3 Jahre "kaputt" arbeiten.
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