Wie bereits von Hans im Glück angedeutet, liegt die Antwort in Ihrem Rentenbescheid. Eine Beschäftigungsaufnahme ist der Rentenversicherung immer zu melden. Diese Meldepflicht wird nicht ersetzt durch die automatische Meldung durch den Arbeitgeber. Im Einzelfall kann es doch auch mal vorkommen, dass überhaupt keine automatische Meldung (aus welchen Gründen auch immer) erfolgt.