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Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt

von xy07.01.2007 | 10:34
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann ist Alleinverdiener, ich beziehe eine befristete Rente. Aufgrund das wir beides jedes Jahr ein Steuerausgleich machen müssen und meine Rente besteuert wird, habe ich immer vorab von der Rentenstelle eine Bescheinigung angefordert, aus der meine Jahresbruttorente und Sozialabzüge hervorgehen. Diese Bescheinigung habe ich auch immer wie gewünscht erhalten, u. a. da daraus z. B. auch die gesetzlichen Änderungen hervorgehen, ab wann man z. B. mehr bezahlen mußte an Beiträgen wegen Kinderlosigkeit usw. Dieses Jahr hatte ich erneut eine Bescheinigung verlangt, allerdings nur eine Bescheinigung erhalten, aus der lediglich meine Bruttorente hervorgeht. In diesem Bescheid steht: „.. anliegend erhalten sie eine Aufstellung über die steuerlich relevanten Leistungsdaten, wie sie der Zentralen Zulagestele für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund entsprechend § 22 A Einkommenssteuergesetz für das Jahr 2006 übermittelt werden. Zusätzlich soll Ihnen diese Aufstellung behilflich sein, die Anlage R zur Einkommensteuererklärung auszufüllen. Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Rentenbeginn von xx.xx. xx Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlungen xxx Euro Die angegebenen Beiträge wurde ohne Berücksichtigung der von der Rente ggf. einzubehaltenen eigenen Beiträge zur KV- und PV Versicherung bzw. ohne die steuerfreien Zuschüsse des Rentenversicherungsträgers zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung ermittelt.“ Ich kann mit dieser Bescheinigung überhaupt nichts anfangen, da dort nur die Jahresbruttorente draufsteht. Im Steuerausgleich muß ich aber meine Sozialgaben immer angeben. Ist die Rentenstelle nicht verpflichtet, mir eine Bescheinigung auszustellen, wie immer, aus der alle relevanten Daten, also auch meine Sozialabzüge hervorgehen. ? Es kann doch sein, das ich mich hinsetzen und mir die ganzen Abzüge alleine ausrechnen muß, wenn die Rentenstelle diese mal eben aus dem Computer ziehen kann. (!?) Ich habe noch ein Nebenanliegen: Nach jeder Rentenuntersuchung habe ich immer einen Rentenbescheid erhalten, aus den u. a. die Rechtsbelehrung hervorging, das man gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann. Bei meinem letzten Rentenbescheid 2006 war diese Rechtsbelehrung nicht mehr auf den Bescheid enthalten. Ich hatte darauf hin bei der Rentenstelle angerufen und angefragt, wieso diese Rechtsbelehrung fehlt und ob man nun deshalb kein Widerspruch mehr einreichen könnte. Der Mann von der Rentenstelle meinte dann ganz einfach, natürlich könnte man weiterhin innnerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen, die neuen Rentenbescheide sehen nun mal anders aus, die Rechtsbelehrung gäbe es darauf eben nicht mehr. ? Ist das normal. ? Danke x.y.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.01.2007 | 10:10

Den bisherigen Beiträgen kann ich größtenteils zustimmen. Wenn Ihnen der übersandte Nachweis nicht ausreicht, verlangen Sie von Ihrem Träger eine sogenannte Rentenbezugsbescheinigung.

Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Rechtsbehelfsbelehrung: natürlich können Sie weiterhin, wenn nötig, Rechtsmittel einlegen. Die Aussage Ihres Sachbearbeiters ist dahingehend nicht anzuzweifeln.

4 Antworten

Karinam 07.01.2007 | 11:55
Was ist so schlimm daran, den auf der Rentenbescheinigung ausgewiesenen Betrag von KV und Pflegeversicherung x 12 zu nehmen ? Wenn jeder steuerpflichtige Rentner dies der Rentenversicherung überlassen würde, wäre bald kein Geld mehr für die Renten in der Kasse !
Schiko.am 07.01.2007 | 11:15
Sie sollten verständnis haben, wenn für das jahr 2005 und 2006 nicht automatisch- wie früher üblich- rentenmitteilungen ver- sandt wurden, es gab ja auch keine rentenerhöhung. Einmal vom arbeitsaufwand- trotz coumputer- abgesehen , millionenbeträge für portokosten werden gespart. Der grossteil der rentenempfänger braucht diese angaben auch nicht, weil keine steuer anfällt. Vermutlich erhielten auch sie im märz 2004 von BVA/LVA einen bescheid aus dem sowohl brutto als auch netto auf der rückseite zu ersehen sind. Die ausgewiesenen beträge x 12 geben in der regel die fürs jahr einbehaltenen beträge. Rechnen sie von der bruttorente nochmals 0,45% ( Bei 900 mtl. 4,05 x 12) euro 48,60 dazu, dies ergibt die gesamtabzüge. Sie können aber auch am konto die nettorente ersehen, die differenz zu brutto ergibt den betrag für kranken/pflege- versicherng, mit x 12 kommen sie auf den jahresbeitrag Hat sich der kassenbeitrag 2006 nicht geändert können sie doch die abzugsbeträge wie 2005 einsetzen Bin sicher, auch wenn es nicht mehr im bescheid steht, wider- spruch können sie deswegen innerhalb vier wochen immer einlegen. Erhalten sie den gleichen betrag wie vor der verlängerung wird ja nichts zu „ widersprechen sein“ Mit freundlichen Grüßen.
bekissam 07.01.2007 | 12:37
Es gibt beide Bescheinigungen. Es kommt nur darauf an, was Sie angefordert haben. Wenn Sie einen Nachweis über die Rentenhöhe bestellen, bekommen Sie auch den mit allen Änderungen. Wenn Sie eine Bescheinigung für das Finanzamt bestellen, bekommen Sie einen solchen Nachweis, wie er Ihnen vorliegt. Es ist aber kein Problem. Rufen Sie einfach bei der Sachbearbeitung noch einmal an und bestellen Sie einen Nachweis über die Rentenhöhe mit allen Änderungen für den gewünschten Zeitraum. Wenn nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes die Weiterzahlung einer Zeitrente über den Bewilligungszeitraum hinaus erfolgt, muss die Rechtsbehelfsbelehrung unter dem Bescheid erscheinen. Sollte diese fehlen, verlängert sich der Zeitraum, in dem Sie Widerspruch erheben können, auf ein Jahr. Handelt es sich nur um eine Nachprüfung bei laufendem Rentenbezug, ist eigentlich überhaupt keine Benachrichtigung erforderlich. Dann ist das Schreiben nur eine Information und beinhaltet keine Änderungen, folglich auch keine Widerspruchsmöglichkeit. Deutlicher wird es bei diesem Beispiel: Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle kamen, erhalten Sie nachher keinen Bescheid, dass Ihnen der Führerschein belassen wurde. Anders ist es, wenn bei Ihnen 1,5 Promille festgestellt wurden.
Karloam 17.01.2008 | 21:34
Seit dem 01.04.2004 beziehe ich nach einer fehlgeschlagenen Reha, dem anschließenden Rentenantrag und einem sozialmedizinischen Gutachten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente war befristet bis zum 30.06.2005. Ich leide an einer Agoraphobie mit Panikatacken. Bei der Untersuchung zur Weiterzahlung der Rente wurde ich beleidigt und herabgewürdigt (Warum wollen Sie eigentlich nicht mehr arbeiten). Nach einer Beschwerde wurde ich zu einem "unabhängigen Gutachter" geschickt. Dieser war, wie ich erst später erfahren habe, ein Duz- Freund des DRV- Arztes und hatte bei der Begutachtung eine Alkoholfahne!!! Ergebniss: voller Rentenentzug. Nach meinem Widerspruch und einer Klage vor dem Sozialgericht wurde mir von einem Gerichtsgutachter die volle EU bescheinigt und eine Rente auf Dauer empfohlen. Die DRV hat aber wieder eine Zeitrente daraus gemacht und die vom Gutachter als letzte Möglichkeit empfohlene Behandlung in einer Spezialklinik ignoriert. In einigen Wochen muß ich (55 Jahre) zur nächsten DRV-Untersuchung und weiß nicht wie ich das noch einmal durchstehen soll. Ich muß jetzt noch stärkere Psychopharmaka nehmen und kann nicht mehr alleine aus dem Haus gehen, bin seit langem in ambulanter psychiatrischer Behandlung in einer Fachklinik Dort bekomme ich auch für die DRV ein Gutachten. Eine Reha werde ich ablehnen weil ich nicht keine Menschenansammlung ohne eine 5mg "Tavor-Dröhnung" mehr ertragen kann. Welcher Experte kann mir einen Rat geben? Am liebsten würde ich schon vor der Untersuchung wieder zum Anwalt gehen oder ihn zur DRV mitnehmen.
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