Den bisherigen Beiträgen kann ich größtenteils zustimmen. Wenn Ihnen der übersandte Nachweis nicht ausreicht, verlangen Sie von Ihrem Träger eine sogenannte Rentenbezugsbescheinigung.
Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Rechtsbehelfsbelehrung: natürlich können Sie weiterhin, wenn nötig, Rechtsmittel einlegen. Die Aussage Ihres Sachbearbeiters ist dahingehend nicht anzuzweifeln.