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Experten-Antwort

Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt - Betrag

von Lila01.08.2011 | 19:04
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2 Antworten

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Habe o.g. Mitteilung erhalten und frage mich, wie die DRV auf diesen Betrag kommt. Wenn ich das ausgezahlte Netto hochrechne auf Brutto, komme ich auf eine viel geringere Summe. Die Dame von der DRV meinte nur, dass sie mir keine Aufstellung, wie es zu diesem Betrag gekommen ist ausdrucken könne. Meines Erachtens stimmt der Betrag nicht, bzw. ist wahrscheinlich außerdem auch 2011 enthalten. Die Prozentzahlen der KV,RV und PV-Beträge habe ich aus dem Rentenbescheid entnommen. Soooo falsch kann meine Berechnung gar nicht sein. LG Lila

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lila,

die Berechnung der Bruttorentenbeträge, die an die Finanzverwaltung zu melden sind, kann im Einzelfall sehr komplex sein, wie es von "zelda" schon angerissen wurde. Daher richten Sie doch bitte eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

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1 Antworten

zeldaam 01.08.2011 | 21:58
Hallo „Lila“, die Abweichung zu Ihrer Berechnung kann folgende Gründe haben: 1. Auf der Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt für das Kalenderjahr 2010 werden alle Beträge (brutto) bescheinigt, die Ihnen im Kalenderjahr 2010 zugeflossen sind. Haben Sie somit im Jahr 2010 eine Nachzahlung z.B. für die Kalenderjahre 2008 oder 2009 erhalten, so erscheinen diese auch auf der Bescheinigung für das Finanzamt für das Kalenderjahr 2010. 2. Viel gravierender: Es müssen nicht nur die Rentenbeträge, die Ihnen direkt auf das Konto gezahlt wurden, bescheinigt werden, sondern auch z.B. die Rentenanteile aus einer evt. Nachzahlung, die z.B. zur Erstattung von Krankengeld oder Arbeitslosengeld an die Krankenkasse bzw. die Agentur für Arbeit gezahlt wurden. Denn auch diese Rentenbeträge gelten Ihnen zugeflossen. 3. By the way: Sofern Sie tatsächlich RV- Beiträge bei der Berechnung Ihrer Bruttorente Ihrem Rentenbescheid entnommen haben (woher auch immer): Von einer Bruttorente werden nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, aber niemals nochmal RV – Beiträge. 4. Denken Sie bitte daran, dass man bei der Rückrechnung der Nettorente nicht einfach die Prozentsätze für die KV und PV wieder dazurechnen darf: Rechnen Sie von 1000 Euro Rente die Abgaben für die KV und PV in Höhe von derzeit 10,15 Prozent (mit Kind) ab, so erhalten Sie eine Nettorente von 898,50 Euro. Rechnen Sie auf eine gegebene Nettorente von 898,50 Euro einfach wieder 10,15 Prozent „rauf“, so erhalten Sie eine geringere Bruttorente von nur 989,70 Euro. Richtigerweise stellen die 898,50 Euro Nettorente eben nur 89,85 Prozent der Bruttorente dar. Sie müssen also die Nettobeträge für das Jahr 2011 durch 0,8985 dividieren, um auf die richtige Bruttorente von 1000 Euro zu kommen. 5. Beachten Sie bitte auch, dass der Beitragssatz zur Krankenversicherung vor dem 01.01.2011 für den Rentner nicht 8,2 Prozent, sondern 7,9 Prozent betrug. Damit betrug die Nettorente im Dezember 2010 z.B. 90,15 Prozent der Bruttorente. Sie müssen Ihre Nettorente also durch 0,9015 dividieren, um auf die Bruttorente zu kommen. 6. Besser wäre es, die Bruttorenten aus Ihrem Rentenbescheid(en) zu entnehmen und zusammenzurechnen. Gleiches gilt für die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben können. Sollten Sie trotz alledem zu gravierenden Abweichungen gegenüber der Bescheinigung der DRV kommen: Mit einer kurzen schriftlichen Anfrage erhalten Sie sicher auch eine schriftliche Auskunft, wie sich der bescheinigte Betrag zusammensetzt. MfG zelda
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