Hallo,
der Beitrag von "Knut Rassmussen" stellt die Rechtslage korrekt dar.
Genau wie Sie sich einen Anbieter aussuchen können, kann sich ein Anbieter allerdings auch seine Kunden aussuchen, es herrscht insoweit "Waffengleichheit"!
Wenn also ein Anbieter einen Vertrag, so wie Sie ihn abschließen wollen, nicht unterschreibt, kann man nichts dagegen tun.