Wie im Beitrag vom M. bereits ausgeführt, ist die Hinzuverdienstgrenze genau einzuhalten. Dies bedeutet, dass monatlich 400,- € hinzu verdient werden dürfen, ohne dass es zu einer Kürzung der EU-Rente kommt. Darüber hinaus darf in zwei Monaten im Jahr bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze
( 800,- € ) hinzu verdient werden. Auch dies führt noch zu keiner Kürzung Ihrer EU-Rente. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen der Hinzuverdienst erzielt wurde - vgl. insoweit den Beitrag von so ist es richtig -. Die Aufnahme der Beschäftigung sollten Sie Ihrem Rentenversicherer jedenfalls mitteilen.
Achtung:
Beabsichtigen Sie einen höheren Hinzuverdienst zu erzielen, führt dies zu einer Kürzung der Rente. In besonders gelagerten Fällen kann sogar der Anspruch auf die Rente völlig entfallen. Ursächlich dafür ist, dass die Regelungen für die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsunfähigkeit ( bei erstmaligem Rentenbeginn vor 01.01.2001 ), den Renten wegen Erwerbsminderung bzw. den Altersrenten unterschiedlich gefasst sind.
Wir empfehlen Ihnen deshalb ggf. eine konkrete Anfrage an Ihren Rentenversicherer zu richten bzw. ein Beratungsgespräch bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren, damit Sie individuell Auskunft erhalten. In einem persönlichen Beratungsgespräch könnten zu dem persönliche Umstände besprochen werden. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.