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Mitwirkungspflicht & EU-Rente

von Foco26.05.2010 | 17:58
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2 Antworten

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Hallo, ich beziehe derzeit eine befristet EU-Rente, ich gehe davon aus, dass diese aufgrund meines Gesundheitszustandes noch weiter verlängert wird. Nun ist es so, dass ich aufgrund meiner Erkrankung diverse Medikamente zu mir nehmen muss. Habe da schon allerhand durch. Folgende Situation ist nun eingetreten. Mein Arzt möchte mich auf ein neues Medikament einstellen, allerdings sind da die Langzeitwirkungen noch nicht erforscht, da dieses Medikament erst seit letztes Jahr auf dem Markt ist. Ich habe sehr große Bedenken und möchte dies Medikament nicht zu mir nehmen. Meine Frage: Wenn ich das Medikament ablehne, können mir dann Nachteile für meine Rente entstehen ? Kann die DRV sagen, sie sind Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und erhalten keine Rente mehr ? MFG Foco

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie User "Kleist" bereits anmerkte spielt das für die Rentenversicherung keine Rolle.

Unter Mitwirkungspflicht versteht man das Beibringen von Unterlagen, Wahrnehmung von Arztterminen usw.

1 Antworten

Kleistam 26.05.2010 | 18:03
Nein sicher nicht. Niemand kann ihnen vorschreiben welche Medikamente Sie nehmen. Die Medikamenteneinnahme an sich , hat also auf die Prüfung und die Entscheidung der RV wegen ihrem EM-Verlängerungsantrag keinerlei Auswirkungen. Was glauben Sie wieviel Leute sich Medikamente vom Arzt verschreiben lassen ( nur damit das in den Papieren steht.. ) und diese dann nicht regelmäßig oder überhaupt nicht einnehmen. Das kann die RV doch gar nicht kontrollieren..... Ob aus gesundheitlichen Gründen ihre Entscheidung gegen das neue Medikamente natürlich sinnvoll ist, lässt sich nur ärztlicherseits beantworten.
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