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Mitwirkungspflicht der DRV?

von eine ungeduldige14.08.2009 | 20:40
1136 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn man hier auch Fragen zu "Hilfen am Arbeitsplatz" stellen kann: bei mir geht es um Anträge im Zusammenhang mit Kfz Hilfe, einen vom April, einen vom August und einen vom Dezember 2008. Lauter Ablehngg, mit so charmanten Gründen wie den, dass man "nach der Prüfung der Unterlagen" feststllt eine behinderungsbedingte Ausstattung sei nicht von der DRV gefördert worden und könne deshalb auch nicht auf Kosten der DRV reparirt werden. Dabei haben sie just dies getan, nur 5 Jahre vorher und der Umrüster hatte direkt mit der - damals noch BfA - abgerechnet! Weiß die DRV nicht was die BfA getan hat? Bis zum heutigen Tag warte ich auf Widerspruchsbescheide! Ist das noch normal? Bin ich zu ungeduldig? eine Ungeduldige?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ungeduldige,

auch wenn vor 5 Jahren die Voraussetzungen für eine behinderungsgerechte Zusatzausstattung erfüllt waren, bedeutet das nicht zwingend, dass diese jetzt auch erfüllt sind. Die Bearbeitung eines Widerspruches dauert seine Zeit, da ja alles nochmal geprüft werden muss!

3 Antworten

Genauam 15.08.2009 | 08:17
Die BfA hat am letzten Arbeitstag (30.12.2004) ca. 25 Tonnen Altpapier entsorgt. Sämtliche Festplatten wurden gelöscht. Gesetzliche geregelt in § 1 RV-OrG-Ges Die erste Presseerklärung der DRV Bund vom 02.01.2005 lautete; Zitat "...bitte bewarhen Sie sämtliche Dokumente Ihre bisherigen Versicherungsträgers auf, damit Ihre Daten wieder hergestellt werden können.."
eine ungeduldigeam 15.08.2009 | 20:31
das kann ja wohl nicht wahr sein? Ich jedenfalls habe noch alles und schlage es Ihnen bei jeder Mahnung um die Ohren. Sie wollten noch nie eine Kopie.
Gigiam 16.08.2009 | 08:38
Haben Sie nicht gemerkt, dass Sie einem Witzbold aufgesessen sind !! Gigi
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