Hallo, Castle,
wenn Sie nie bei einem Nervenarzt waren, können Sie von dort auch keine Gutachten erhalten. Besprechen Sie evtl. mit Ihrem Hausarzt oder dem aktuell behandelnden Facharzt oder Therapeuten das weitere Vorgehen bzgl. der Vorbereitung der Begründung des offenen Widerspruchs aus medizinischer Sicht. Des Weiteren sind Sie ja Mitglied beim VdK, welcher Sie laut Ihren Angaben in der Widerspruchsangelegenheit vertritt. Auch diese Stelle ist Ihr gewählter Ansprechpartner in der Angelegenheit. Scheuen Sie sich nicht dort Ihre Fragen zu stellen. Ebenfalls könnte ein Telefonat mit der zuständigen Stelle der DRV hilfreich sein. Der Sachbearbeiter kann Ihnen vermutlich detailliert Ihre Fragen beantworten.
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