Hallo Michael S,
bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2025 ein Hinzuverdienst in Höhe von 19661,25 € möglich. Erst wenn dieser Hinzuverdienst überschritten wird, kommt es zu einer Kürzung der Rente.
Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich festgestellt wurde. Wird eine täglich Arbeitszeit von drei Stunden überschritten, kann es zu einer Überprüfung des Leistungsanspruches kommen.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
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