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Experten-Antwort

Möchte Volle Erwerbsminderungsrente nicht.

von Julia24627.12.2012 | 19:55
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, die Rentenversicherung hat mir einen Brief geschrieben, in dem sie meinen, dass ich volle Erwerbsminderungsrente erhalte (Brief Eingang 20.12.12) Die schreiben ich bin seit Januar 2012 bis Dezember 2013 voll erwerbsgemindert bin. Gleichzeitig wird eine Reha abgelehnt. Mir wurde nun gesagt, dass ich zu einem Termin vorbeikommen soll weil noch Dinge fehlen und haben mir gleich einen Zeitpunkt ca in 2 Wochen gesagt. Danach wäre die Sache nach 2 Wochen berechnet und ich erhalte statt 1400 Krankengeld dann ca 230 Euro monatlich. Bei der Grundsicherung / Sozialgelder die ich ja dann benötige werden dann meine Angehörigen abgefragt und müssen bezahlen, weil beide über 1500 Euro pro Monat netto verdienen. Nun endlich also die Frage: Was passiert, wenn ich sage/schreibe, dass ich arbeiten kann (ich wurde nicht mal von nem Amtsarzt untersucht etc.) Ich weiter schreibe, dass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und keinen Rentenantrag stelle, weil die Behauptung ich sei voll Erwerbsgemindert nicht stimmt. Dann gehe ich zum Arbeitsamt und bewerbe mich. Bis ich dann einen Job habe , habe ich noch 1 Jahr Alg1 Ansprüche. Kann ich das so machen ? Oder bin ich jetzt sozusagen abgestempelt? Bitte um Antworten ! Danke !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia,

nach § 116 Abs. 2 SGB VI gilt der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und

1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder

2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.

Haben Sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, weil Sie von der Krankenkasse dazu aufgefordert wurden, können Sie nur mit Zustimmung der Krankenkasse den Antrag zurücknehmen, da Sie in Ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt wurden. Das gilt auch dann, wenn Sie bereits von sich aus einen Leistungsantrag gestellt haben und die Krankenkasse erst danach eine Aufforderung nachschiebt . Die Krankenkasse hat jedoch bei ihrer Entscheidung über die Fortführung des Rentenverfahrens Ermessen auszuüben. Hierbei wird sie auch berücksichtigen, ob die Umdeutung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe in einen Rentenantrag für Sie zu rechtlichen Nachteilen führen könnte. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und teilen Sie ihr mit, aus welchen Gründen Sie die Feststellung einer Rente wegen Erwerbsminderung ablehnen.

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10 Antworten

Stanam 27.12.2012 | 20:20
Fragen Sie doch mal bei Ihrer Krankenkasse nach. Dort wird man Ihnen mitteilen, dass man Ihre Absichten schlicht und einfach als Betrug bezeichnet. Gewöhnlich erfährt die Krankenkasse automatisch vom Rentenversicherungsträger von Ihrem Rentenanspruch. Warum haben Sie überhaupt Rente beantragt, wenn Sie gar keine wollen? So aus heiterem Himmel werden nämlich keine Renten bewilligt! (Einen Reha-Antrag stellt man gewöhnlich auch nicht, wenn man voll erwerbsfähig ist!)
zeldaam 27.12.2012 | 21:03
Hallo "Julia246", hallo "Stan", nun mal ganz langsam. Ich vermute mal, dass hier wieder ein Vorgang nach § 116 Absatz 2 Nr. 1 SGB VI vorliegt: Ohne dass von Ihnen ein Antrag (welcher Art auch immer) vorliegt, wird die Rentenversicherung weder eine Reha ablehnen, noch eine Rente wegen Erwerbsminderung anbieten. Vermutlich haben Sie (nach Anraten bzw. Aufforderung ggfs. auch mit Unterstützung der Krankenkasse) einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation (landläufig eher als "Kur" bezeichnet) gestellt. Die Rentenversicherung hat dann geprüft, ob durch solch eine Kur Ihre Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt könnte oder eine drohende Erwerbsminderung verhindert werden könnte. Dabei wurde offensichtlich festgestellt, dass bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung auf Zeit vorliegt, welche nicht (mehr) durch eine Kur verhindert werden kann. Bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen könnte eine Rente gezahlt werden. Dabei gilt Ihr Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation bereits als Rentenantrag. Ob Sie nun dieses "Angebot" annehmen müssen, hängt insbesondere davon ab, ob Sie von ihrer Krankenkasse (ggfs. durch die Aufforderung zur Reha- Antragstellung) in Ihrem Dispositions-- bzw. Gestaltungsrecht eingeschränkt wurden oder ggfs. noch nachträglich werden. Variante 1: Keine Einschränkung durch die Krankenkasse In diesem Fall brauchen Sie der Rentenversicherung (ohne großartige Begründungen Ihrer Meinung zur Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit ) zu schreiben, dass Sie einen Rentenantrag nicht stellen wollen. Dann beendet die Rentenversicherung das Verfahren und "die Kuh ist erst mal vom Eis". Beachten Sie aber bitte, dass auch das Arbeitsamt Sie zur (erneuten) Reha- Antragstellung auffordern darf, sofern dort Zweifel an Ihrer Arbeits- / Vermittlungsfähigkeit bestehen . 2. Variante: Einschränkung durch Krankenkasse / das Arbeitsamt Dann können Sie zwar auch erklären, dass Sie keinen Rentenantrag stellen wollen. Allerdings werden Sie dann von der Rentenversicherung darüber aufgeklärt, das Sie aufgrund der Einschränkung der Krankenkasse dazu verpflichtet sind bzw. die Krankenkasse "Äreger machen kann", also z.B. die Krankengeldzahlung einstellen könnte. In diesem Fall könnten Sie nur die schnelle Erstellung des Rentenbescheides etwas verzögern und somit die Krankengeldzahlung soweit wie möglich verlängern: Die Rentenversicherung wartet gewöhnlich etwa 4 Wochen ab Datum auf dem Schreiben auf Ihre Antwort, d. h. Sie hätten zunächst bis ca. den 15.01.2013 Zeit, um auf das erste Schreiben zu antworten. Antworten Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht, so wird die Rentenversicherung Sie an die Beantwortung erinnern und ggf. weitere 4 Wochen (evt. auch kürzer) warten. Gleichzeitig erfolgt aber auch eine (zweite) Mitteilung an die Krankenkasse. Sofern die Krankenkasse nicht vorher "Amok läuft" hätten Sie somit bis etwa Mitte Februar Zeit, die Rentenantragsvordrucke einzureichen. Mfg zelda
Julia246am 27.12.2012 | 22:24
Hallo Zelda, alles ist genau so geschehen wie sie es beschrieben haben ! Und dann die Variante 2: wörtlich Brief Krankenkasse: AOK: Wir machen sie darauf aufmerksam, dass....unsere Zustimmung erforderlich ist bei: Rücknahme des Antrags, Nichtantritt Reha (hat sich ja erledigt. Verzicht auf Reha oder Rente Änderung des Rentenar oder Rentenbeginn.... Wenn (verkürzt) sie der Rentenversicherung oben genannte Punkte machen, dann Krankengeld auch rückwirkend wegfallen. Also Zelda ich sitze in der Falle, das verzögern ist mir schon klar, aber was ich gerne wissen möchte: Wie komme ich da wieder raus. Mein Gesundheitszustand hat sich wegen besserer Medikamente verbessert. Wenn ich im Februar Arbeiten gehe oder mich Arbeitsfähig melde kann ich dann wirklich wegen Betrugs angezeigt werden. Ich will auf keinen Fall die volle EM. Alles andere ist besser. Alg2,Alg1,Arbeiten vieleicht langsam anfangen 50%. Danke Julia
KSCam 27.12.2012 | 23:13
Aus der "Falle" kommen Sie raus, wenn es relativ schnell gelingt Ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten. Nachdem die DRV die Erwerbsminderung festgestellt hat, werden weder Krankenkasse, noch Arbeitsamt noch Jobcenter eine alternative Sozialleistung auf Dauer bezahlen. Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert und es besteht kein Rechtsanspruch, Sozialleistungen längstmöglich in günstigster Höhe zu beziehen.....
zeldaam 27.12.2012 | 23:04
Hallo Julia, Da Sie in Ihrem Dispositionsrecht / Gestaltungsrecht eingeschränkt sind, wird es schwierig. Aber Wer soll Sie wegen Betrugs anzeigen, wenn Sie sich nicht mehr von Ihrem Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen und arbeiten gehen ? a) die Krankenkasse, weil sie bei wegfallender Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld mehr zahlen muss ? b) die Rentenversicherung, weil sie keine Rente zahlen darf, wenn Sie die Rentenantragsformulare nicht zurücksenden ? c) Ihr Arbeitgeber, solange Sie die geforderte Arbeitsleistung erbringen ? (Dabei aber bitte beachten, dass manche Arbeitsverhältnisse automatisch enden oder zumindest ruhen , wenn eine Erwerbsminderung festgestellt wurde (vgl. z.B Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - TVÖD) Am „saubersten“ kommen Sie „aus der Sache“ wieder heraus, wenn Sie a) die Einschränkung des Gestaltungsrechtes der Krankenkasse anzweifeln ( Das Schreiben der AOK sollte ein Bescheid sein, gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen, sofern die Frist hierzu noch nicht abgelaufen ist) und b) Sie der Rentenversicherung / AOK nachweisen, dass Sie entgegen deren Auffassung nicht (mehr) erwerbsgemindert sind (mit Unterstützung Ihrer Ärzte). Allerdings sollten Sie sich ernsthaft fragen, ob Sie tatsächlich bereits wieder erwerbsfähig sind. Beraten Sie sich hierzu bitte ggf. mit Ihren Ärzten. Nicht dass Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihren Gesundheitszustand überschätzen..... Die Rentenversicherung stellt nicht so ohne weiteres eine Erwerbsminderung fest. MfG zelda
julia246am 28.12.2012 | 02:11
Danke Zelda ! Sie sind besser als die Anwälte die das Sozialrecht als Schwerpunkt angeben. Fachanwalt für Sozialrecht dürfen diese ja nicht angeben. Und es gibt wenige, die Ahnung in diesem Bereich haben. Ich bedanke mich bei Ihnen und muß nun alles erst mal verarbeiten. Grüße Julia und Danke !
julia246am 28.12.2012 | 02:18
---ich meinte : Rechtsanwälte die keine Fachanwälte sind dürfen nur Schwerpunkt Sozialrecht angeben. Und davon gibt es sehr wenige. Ich wohne in einer Stadt mit 700000 Einwohnern und kann gerade mal 4 Fachanwälte finden. Vielen Dank Julia
Julia246am 28.12.2012 | 17:50
Hallo, wer bezahlt eigentlich die Krankenkassenbeiträge bei voll Erwerbsminderungs"Patienten". Ich bekomme sehr teure Medikamente ca 800 Euro pro Monat. Bezahlt die Deutsche Rentenversicherung die Krankenkassenbeiträge oder geht das von der aufstockenden Grundsicherung (Sozialgeld)weg ? Danke für Antworten ! Julia
Marliesam 03.01.2013 | 15:10
Bei mir verhält es sich auch so. Umdeutung Reha-Antrag in volle Erwerbsminderungs-rente.Reha im März 2012 erfolglos. Gestal-tungsrecht von KK im Sept.weg.Neuer Reha-Antr.von KK aufgefordert bis 15.11.12 gestellt. Rückwirkend ab 06.07.12 schwerbehindert 50 %.Anfrage bei KK ob ich Altersrente für Schwerb.Menschen stellen kann, da ich ja die Zustimmung der KK brauche. Antwort brauch ich nicht. Meine Frage: Stelle ich jetzt Rentenantrag f. Schw.b.Menschen (ich bin 06.10.1950 geb.) werden mir nur die 03, % pro Monat von Antragstellung bis 63 Lebensjahr abgezogen oder wird der evtl. umgedeute RehaAntag rückwirkend Nov. 2012 oder sogar 1. Reha-Antrag Nov. 2011 als Beginn für Rentenbeginn genommen, was für mich ein Rentenabzug auf Lebenszeit von 7,2 % bedeuten würde und Altersarmut nach 45 Arbeitsjahren vorprogrammiert ist. Danke
Marliesam 04.01.2013 | 10:03
Würde mich über Antwort freuen. Verhält sich alles so, wie im vorigen Beitrag mit dem Brief der KK .Bei mir kommt eben der Feststellungsbescheid rückwirkend mit in Betracht? Danke Marlies
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