Die Rententräger überprüfen - i.d. R. auf Grund ärztlicher Vorgaben im Rentenbewilligungsverfahren- auch auf Dauer bewilligte Renten wegen Erwerbsminderung.
Die übersandten Selbstauskunftsbogen werden nach Rücklauf überprüft. Grundsätzlich können im Rahmen dieses Verfahrens auch med. Rehabilitationsmaßnahmen angeboten werden, allerdings nur dann, wenn voraussichtlich durch die Leistung zur med. Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsminderung wesentlich gebessert oder sogar wiederhergestellt werden kann.
Eine Entziehung wäre nur bei einer Dauerrente nur bei einer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch eine Besserung des Geundheitsszustandes möglich.
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