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Möglichkeit einer erneuten Reha

von Alfred03.09.2008 | 08:46
1242 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich beziehe seit April 06 eine volle EU ohne Befristung. Habe nun passend zum 60zigsten Geburtstag einen Überprüfungsbogen bekommen. Sollten die Angaben zu meinem Gesundheitszustand die RV nicht überzeugen, dass ich nicht mehr arbeiten kann, besteht dann die Möglichkeit einer erneuten Reha ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.09.2008 | 12:11

Die Rententräger überprüfen - i.d. R. auf Grund ärztlicher Vorgaben im Rentenbewilligungsverfahren- auch auf Dauer bewilligte Renten wegen Erwerbsminderung.

Die übersandten Selbstauskunftsbogen werden nach Rücklauf überprüft. Grundsätzlich können im Rahmen dieses Verfahrens auch med. Rehabilitationsmaßnahmen angeboten werden, allerdings nur dann, wenn voraussichtlich durch die Leistung zur med. Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsminderung wesentlich gebessert oder sogar wiederhergestellt werden kann.

Eine Entziehung wäre nur bei einer Dauerrente nur bei einer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch eine Besserung des Geundheitsszustandes möglich.

6 Antworten

Rosannaam 03.09.2008 | 10:21
Ergänzend sei noch zu erwähnen, dass Sie - sofern die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt ist - ebensogut die Umwandlung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen können, wenn Sie entweder mind. 50 % schwerbehindert sind oder vom RV-Träger festgestellt wird, dass Sie nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig waren. Dies bedeutet nicht, das Sie schon am 31.12.2000 bu oder eu gewesen sein müssen, sondern dass Ihr Leistungsvermögen nach dem damals geltenden Recht entsprechend abgesunken ist. Dann erfolgt auf jeden Fall keine Kontrolle mehr. Ganz nebenbei verstehe ich auch nicht so recht, dass man bei einem 60-Jährigen noch diesen Fragebogen verschickt.... Da muss die seinerzeitige Leistungsbeurteilung doch recht wacklig gewesen sein, wenn der Arzt einen Kontrolltermin vorschreibt.
Überprüfungsbogen/Selbstauskunftam 03.09.2008 | 09:34
Es wird unter normalen Umständen wohl kaum einer auf die Idee kommen, einen 60 Jahre alten EM-Dauer-Rentner noch zur Reha zu schicken. Da müßte schon ein Wunder zur Besserung des Gesundheitszustandes und zur Verjüngung beigetragen haben. Bei einigen Rentenversicherungsträgern werden daher derartige "Überprüfungsbögen" schon seit vielen Jahren nicht mehr verwendet. Aus der Erfahrung wurde gelernt dass diese Selbstauskünfte zu nichts geführt haben, außer zu Arbeit, Portokosten und Ärger bei den Betroffenen. Außerdem werden heute Dauerrenten nur noch bewilligt, wenn unwahrscheinlich ist, dass eine Besserung eintritt. Wenn eine Besserung nicht ausgeschlossen ist, gibt es ohnehin eine zeitlich befristete Rente. Da man es von Ihnen verlangt, füllen Sie den Bogen eben aus und senden ihn zurück. Sorgen müssen Sie sich deshalb nicht machen, es sei denn, bei Ihnen ist so ein unerklärliches Wunder eingetreten, dass Sie mit 60 Jahren auf einmal wieder fit sind.
Alfredam 03.09.2008 | 10:32
Hallo, sehr unschön ,der ganze Geburtstag wurde versa...t, da der Brief pünktlich zum "Fest" zugestellt wurde. Ich habe seit dem 14 ten Lebensjahr ununterbrochen in einem Handwerksberuf gearbeit,davon die letzten 13 Jahre nur Nachtarbeit 6 Tage die Woche. Nicht schön,einen Menschen erst in einer vermeintlichen "Sicherheit" (du kannst nicht mehr) zu wiegen und dann solch Frage ob ich nicht wieder arbeiten könnte. Die volle BU wurde in der Reha festgestellt,allerdings kenne ich den Inhalt der Befunde nicht. Ergo : Angst essen Seele auf ! Danke für alle Antworten. Freundlicher Gruss Alfred
Rosannaam 03.09.2008 | 11:46
Hallo Alfred, na ja, einerseits verstehe ich ja schon Ihren Ärger, dass der Brief gerade an Ihrem 60. Geburtstag ankam. Anderseits wird niemand in dem festen Glauben gelassen, wenn er eine Dauerrente wegen Erwerbsminderung bezieht, dass dies nicht auch mal kontrolliert werden kann. Wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand seit Rentenbeginn nichts geändert hat, brauchen Sie doch aber auch nichts zu befürchten. Die Rente wird - gerade in diesem Alter - in den SELTENSTEN Fällen entzogen. ..."und dann solch Frage ob ich nicht wieder arbeiten könnte." Auch wenn Sie nicht mehr als 6 Stunden arbeiten können, stünde Ihnen ja frei, bei einer vollen EM-Rente bis zu 400,- € rentenunschädlich dazuzuverdienen (bei einer teilweisen EM-Rente noch mehr). Sie wären nicht der erste Rentner, der dies tut! ;-)) DAS müsste die DRV dann halt wissen. Also die Frage wird nicht aus Bosheit gestellt... Haben Sie sich schon Gedanken über eine evtl. Umwandlung in die Altersrente (s. oben) gemacht? Erhalten Sie nur eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit, lohnt sich eine Umwandlung sowieso (doppelte Rente). Also immer schön locker bleiben. Kein Grund, dass "Angst Seele auffrißt". Einen schönen und "ruhigen" Tag noch. MfG Rosanna.
Heinzam 03.09.2008 | 19:14
die Rente entziehen !
Heinzam 03.09.2008 | 19:10
und sollte der mehr als höchst unwahrscheinliche Fall eintreten , das man mit Ihnen die EM-Rente entziehen will, legen Sie sofort Widerspruch dagegen ein und falls dieser dann ( was noch viel höchste unwahrscheinlicher ist ! )abgelehnt wird, reichen Sie Klage beim dem Sozialgericht ein. Kein Sozial-Richter in Deutschland wird einem dann 61 jährigen die Rente .
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