Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Einen solch komplexen Sachverhalt wie die Gesamtleistungsbewertung in einem Forum zu erläutern, ist meiner Meinung nach nur begrenzt möglich, was immer wieder durch entsprechende Beiträge und Rückfragen hier im Forum bestätigt wird. Sie können sich den Rentenbescheid und die Anlagen zur Berechnung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV erläutern lassen. Ob den Beratern es dann gelingt Ihnen diese komplexe Materie in kurzer Zeit verständlich näher zu bringen, steht dann noch auf einem anderen Blatt.Wo genau, bitteschön! Ich vermute, Sie meinen die Gesamtleistungsbewertung und dabei die Vergleichsbewertung ...Warum muss das alles so kompliziert sein. Wer soll das denn verstehen? Also: Mein Kollege erhält die EM-Rente. Der Durchschnittswert zur Ermittlung der Höhe der Rente wurde durch die Herausnahme der Uni-Zeit (48 Monate) positiv beeinflusst - weil ja hochgerechnet wird bis 62 Jahre. Als Altersrentner sind diese 48 Monate aber doch voll drin - mit 0,0 EGP. Oder nicht?
@Sieger Hier mal eine Antwort auf Ihre Frage: Warum muss das alles so kompliziert sein. Der Experte hat das schon alles sehr schön erklärt. Aber vielleicht wird es mit einem Beispiel noch deutlicher: Die Zwillinge A und Z sind vom 22. bis 42. Lebensjahr 20 Jahre lang versichert und haben immer 20 % mehr verdient als ein Durchschnittsversicherter. Sie haben deshalb 20 * 1,2 = 24 Entgeltpunkte (EP) an „Vorleistung“ erbracht. Mit 42 Jahren haben beide den Rentenfall der vollen Erwerbsminderung. Ihnen wird deshalb bis zum 62. Lebensjahr eine Zeit hinzugerechnet (Zurechnungszeit), weil sie ja keine Beiträge mehr zahlen können. Stellt sich die Frage, wie den diese Zeit bewertet werden soll. Und damit nicht weiß, was sie denn künftig verdient hätten, blickt man in die Vergangenheit und ermittelt einen Durchschnittswert. Dieser Durchschnitt wird immer aus der der gesamten Vorleistung aus Beiträgen (also den 24 EP) und der Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Rentenfall (42) ermittelt. Das wären dann 24 EP / 25 Jahre = 0,96 EP für jedes Jahr an Zurechnungszeit. Und jetzt kommt der Unterschied bei den Zwillingen: A hat es vorgezogen, vom 17. – 22. Lebensjahr mal in der Welt umherzureisen. Das ist für die Rentenversicherung kein Grund, diese Zeit rentenrechtlich zu berücksichtigen. Deshalb bleibt es für ihn bei den erworbenen 24 EP + (20 * 0,96 EP) zusammen als 43,2 EP. Z hat demgegenüber bis zum 22. Lebensjahr die Schule und Hochschule besucht und konnte aus diesem anerkennenswerten Grund keine Beiträge zahlen. Sein Durchschnitt ermittelt sich deshalb aus 24 EP / (25-5 = 20 Jahren), was einen Durchschnitt in Höhe von 1,2 EP ergibt. Damit werden die Zurechnungszeitenjahre bewertet. Er kommt also auf 24 + (20*1,2) zusammen 48 EP. Übrigens: Hätte Z zunächst 2 Jahre die Schule, dann 1 Jahr Fachschule und weitere 2 Jahre Hochschule besucht, würde die Fachschule (nicht die Schule und auch nicht die Hochschule) auch noch bewertet, allerdings nur mit einem begrenzten Wert von 0,75 EP/Jahr. Und wenn beide ohne weitere Beitragszahlung das Rentenalter erreichen, ändert sich auch nichts! Und das ist deshalb so kompliziert, weil man nicht alle Versicherten „über einen Kamm scheren“ will. Insbesondere sollen nicht Versicherte mit Lücken (z.B. Selbständige ohne Beitragszahlung oder jene die in ein anderes Versorgungssystem wechseln) an den von den fleißigen Beitragszahlern finanzierten Vorteilen teilhaben? Das ginge zwar alles einfacher. Wäre das aber gerecht?Wo genau, bitteschön! Ich vermute, Sie meinen die Gesamtleistungsbewertung und dabei die Vergleichsbewertung ...Warum muss das alles so kompliziert sein. Wer soll das denn verstehen? Also: Mein Kollege erhält die EM-Rente. Der Durchschnittswert zur Ermittlung der Höhe der Rente wurde durch die Herausnahme der Uni-Zeit (48 Monate) positiv beeinflusst - weil ja hochgerechnet wird bis 62 Jahre. Als Altersrentner sind diese 48 Monate aber doch voll drin - mit 0,0 EGP. Oder nicht?
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