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Experten-Antwort

Müttergeld

von Eumelhaus03.12.2023 | 13:48
331 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Habe 10/1975 eine Tochter geboren die 11/1975 gestorben ist.Erhalte ich Müttergeld und wieviel Punkte? Einmal lese ich-es muß im Folgemonat gestorben zu sein um Mütterrente zu erhalten(ist ja der Fall) und dann lese ich-es muß 12 Monate gelebt haben! Zweite Frage: War seit 05/2005 Erwerbsunfähig mit anschließender Altersrente 2020 Erhalte ich die 7,5 % zusätzliche EM Rente im Juli 2024? Wie wird das berechnet: erst 7,5% auf Rente und dann bspw.3,5% Rentenerhöhung?Oder gleich insgesamt 11% zur Rente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2023 | 10:40

Hallo Eumelhaus,
Erste Frage:
Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt des Kindes.
Bei Tod des Kindes endet die Erziehungszeit am Todestag.
In Ihrem Fall wird ein Monat Kindererziehungszeiten anerkannt.

 

Zweite Frage:
Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.

Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

-.-am 03.12.2023 | 14:38
Oh Mannam 03.12.2023 | 14:56
Wenn Sie schon Rentenbezieherin sind, sollte der eine Monat Kindererziehungszeit schon lange in Ihrer Rente berücksichtigt worden sein. Sie sollten mal Ihren Rentenbescheid lesen, statt irgendwelchen Unsinn, den Sie dann auch noch falsch interpretieren.
KSCam 03.12.2023 | 15:58
Wenn das Kind im Folgemonat der Geburt gestorben ist, ist dieser Folgemonat 1 Monat Kindererziehungszeit und ergibt 1/12 Entgeltpunkt und damit ungefähr 3 € Monatsrente. Sollte aber in Ihrer Rente längst enthalten sein - nach Kindern wurde im Antrag gefragt und das Gesetz gibt es seit über 36 Jahren. Wenn der Antrag 2005 also ordentlich ausgefüllt wurde,.......??? Und zur Sondererhöhung: Ihre Entgeltpunkte würden um 7,5% erhöht und der aktuelle Rentenwert um (vielleicht) 3,5%. Überschlägig also 11% mehr - und was intereesiert heute ( 8 Monate vorher) was das dann Ccentgenau gibt? Erhöhen Sie Ihren heutigen Zahlbetrag um 11% - einen Taschenrechner werden Sie haben? Und ob das dann auf den Euro genau passt oder um 5 € differiert, interessiert doch 8 Monate vorher niemanden, oder. Heute können Sie es noch nicht ausgeben. Man kann sich auch überflüssige Sorgen machen.
bielz24am 03.12.2023 | 22:25
Warum wird man hier in letzter Zeit für Verständnisfragen so abgekanzelt? Und um solche und nichts anderes handelt es sich bei der Fragenstellerin.
Meine Güte!am 04.12.2023 | 12:07
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