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Experten-Antwort

Mütterrente

von Marajka202330.06.2023 | 14:48
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, weil ich nicht sicher bin, ob ich die Mütterrente selbst beantragen muss oder wird sie automatisch zugerechnet? Die Tatsache: Ich bin Jahrgang 1959 und seit November 2018 erhalte ich eine volle Erwerbsminderung Rente. Ich habe ubefriftete Schwerbehinderung von 60%. Ich bin mir nicht sicher ob die Mütterrente ist jetzt schon bei der Erwerbsminderung Rente ausgezahlt oder wird sie erst später bei der Altersrente berechnet und ausbezahlt? Ich habe zwei Kinder die im Jahr 1982 und 1988 geboren sind. Müsste ich extra bei der DRV Berlin Antrag auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten stellen oder nicht? Insgesamt habe ich 38 Jahre gearbeitet. Müsste ich den Antrag auf die Altersrente selbst stellen oder folgende die nach der Erwerbsminderung Rente automatisch? Wenn der Fall ist,dass ich die selbst stellen muss,darf ich Sie fragen wann sollte ich dass machen (Jahrgang 1959 und 60% GdB). Es wird mich sehr freuen, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten. Schon in Voraus ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Unterstützung und Beratung. Mit freundlichen Grüssen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marajka2023,
die Mütterrente ist keine gesonderte Leistung, die Sie beantragen müssen, sondern bezeichnet die verbesserte Bewertung von Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zeiten der Kindererziehung für Kinder, die vor 1992 geboren, wurden, wurden automatisch erweitert. Wurde 2018 bereits Ihre Rente gezahlt, wurde die „Mütterrente“ durch einen pauschalen Zuschlag zur Rente berücksichtigt. Ein solcher Zuschlag müsste also in Ihrer Rente bereits enthalten sein. 
Bitte schauen Sie sich Ihre Bescheide noch einmal an. Sollten Fragen offen bleiben, können Sie sich auch gerne an die Kollegen und Kolleginnen in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

KSCam 30.06.2023 | 15:02
Wenn nicht alle Beteiligten (Sie und der, der beim Rentenantrag geholfen hat) "gepennt" haben, sind die Kinder doch schon längst im Versicherungsverlauf aufgenommen, weil das in jeder Kontenklärung und spätestens beim EM Antrag abgefragt wurde ob "Frau Kinder erzogen" hat. Sie brauchen doch nur in Ihren Rentenbescheid schauen ob da im Versicherungsverlauf ab den Geburtsjahren Ihrer Kinder "Pflichtbeiträge für Kindererziehung" steht. Lesen können Sie, auf ans Werk und vermutlich können nach Lektüre des Versicherungsverlaufes wieder beruhigt weiterleben. PS 1: Den Begriff Mütterente finde Sie im Bescheid nicht - der existiert nur im Volksmund - gemeint ist da die Rentensteigerung durch die Kindererziehiungszeiten. PS 2: Mit Regelalter (66 plus 2 Monaten) wird die EM Rente automatisch zur Altersrente, ereits ab 61 plus 2 Monaten hätten Sie jederzeit Altersrente beantragen können. Am Zahlbetrag wird sich dadurch aber wohl nichts ändern, weil Sie seit EM Bewilligung wohl auch nichts mehr einbezahlt haben.
Oh Mannam 01.07.2023 | 06:27
Haben Sie überhaupt schon mal mehr als die 1. Seite Ihres Rentenbescheides gelesen? Vermutlich nicht, denn sonst ist Ihre Frage nicht zu verstehen.
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