Hallo Marajka2023,
die Mütterrente ist keine gesonderte Leistung, die Sie beantragen müssen, sondern bezeichnet die verbesserte Bewertung von Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zeiten der Kindererziehung für Kinder, die vor 1992 geboren, wurden, wurden automatisch erweitert. Wurde 2018 bereits Ihre Rente gezahlt, wurde die „Mütterrente“ durch einen pauschalen Zuschlag zur Rente berücksichtigt. Ein solcher Zuschlag müsste also in Ihrer Rente bereits enthalten sein.
Bitte schauen Sie sich Ihre Bescheide noch einmal an. Sollten Fragen offen bleiben, können Sie sich auch gerne an die Kollegen und Kolleginnen in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung