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Experten-Antwort

Mütterrente

von Sabrina03.08.2023 | 16:18
381 Ansichten
13 Antworten

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Hallo zusammen Ich habe eine Frage . Die Mutter meines Mannes ist Witwe seit 20 Jahren und bezieht seitdem Witwenrente … Jetzt haben wir gelesen das es die Mütterrente gibt. Sie hat 5 Kinder vor 1992 geboren. Sie ist 78 Jahre alt Muss sie die Mütterrente selbst beantragen oder ist dies bereits um Witwengeld enthalten ? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabrina,

wie Sie bereits von den anderen Forumsteilnehmern erfahren haben, sollte Ihre Schiegermutter auf jeden Fall eine Antrag auf Regelaltersrente stellen. Sie könnte einen Anspruch 30 Monate Kindererziehungszeit pro Kind haben und somit auf jeden Fall die Wartezeit erfüllen. Da sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente wahrscheinlich bereits seit langem erfüllt haben wird und damit verspätet in Rente geht, wird die Monatsrente wesentlich höher als 470 EUR sein.

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12 Antworten

DRVam 03.08.2023 | 16:39
Ein Blick in den Witwenrentenbescheid hilft da enorm. Sind die 5 Kinder im Versicherungsverlauf enthalten, werden diese auch entsprechend bewertet sein. Mütterrente ist ja nur ein Begriff der letztendlich die durch die Rechtsprechung geänderte höhere Bewertung der Kindererziehungszeiten umfasst, die automatisch erfolgt, wenn die Kinder im Versicherungsverlauf enthalten sind. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich gezielt vom zuständigen Rententräger beraten.
KSCam 03.08.2023 | 16:41
Normalerweise müsste die Dame bei 5 Kindern längst eine eigene Rente haben weil 5 Kinder schon immer (mindestens) 5 Jahre waren. Das Gesetz mit den Kindern gibt es seit über 35 Jahren, damals war die Dame noch eine relativ junge Frau mit Anfang 40 - hat die damals auf dem Mond gelebt? Eigentlich unglaublich dass weder sie noch ihr Mann noch eines von den 5 Kindern in all diesen Jahren nie auf den Gedanken gekommen ist sich wegen der Kindererziehungszeiten zu erkundigen und dies zu beantragen. Seis drum: das können wir im Forum nicht klären, da hilft nur der direkte Kontakt mit der DRV. Könnte in der Witwenrente mit drin sein, ist aber eher unwahrscheinlich, denn wie gesagt hat man bei 5 Kindern ja den eigenen Rentenanspruch.
Abschlägeam 03.08.2023 | 16:44
Hallo Sabrina, bei der 'Mütterrente' handelt sich um keine eigene Rentenart, sondern bezeichnet den Zuschlag, den es für Kindererziehungszeiten gibt. Mit fünf Kindern vor 1992 geboren entstünde damit aber eine Anspruch pro Kind auf jeweils 30 Monate (bzw. ca. 1 EP pro Kind), also auf 150 Monate bzw. ca. 5 EP (mit dem aktuellem Rentenwert wären dies ca. 188 EUR/Monat) Für einen eigenen Rentenanspruch sind 'lediglich' 60 Monate Mindestbeitragszeiten notwendig. Diese eigene Rente würde dann auf die Witwenrente angerechnet, liegt aber wohl deutlich unter dem möglichen Freibetrag. Auch wenn Ihre Schwiegermutter vermutlich seinerzeit Ihre eigenen Rentenansprüche bei Eheschließung zurückgekauft hatte (??), würde dies aber dennoch auch für sie gelten. Anhand Ihrer Angaben dürfte es sich also lohnen, umgehend den Anspruch klären zu lassen. Es werden allerdings nicht alle Jahre rückwirkend bezahlt werden, denn die Ansprüche verjähren jeweils nach vier Jahren. Also ganz schnell einen entsprechenden Antrag stellen bzw. einen Beratungstermin mit der zuständigen DRV vereinbaren (dies gilt dann bereits als 'Antragsdatum' sofern Ansprüche festgestellt werden). Viel Erfolg und alles Gute! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
sabrinaam 03.08.2023 | 17:03
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Vielen Dank für die liebe Antwort Also würde ihr eine eigene Rente in Höhe von 188 Euro ca zustehen durch die Kinder . Habe ich dies nun richtig verstanden ?
KSCam 03.08.2023 | 17:45
Lieber @Abschläge, bei 5 Kindern für die jeweils 2,5 Jahre angerechnet werden gibt es keine 5 Entgeltpunkte (das war früher mal als es pro Kind nur 1 Jahr gab) sondern 12,5 Punkte, das sind zwischen 450 und 500 € Monatsrente, grins.
Abschägeam 03.08.2023 | 17:50
Sofern nicht aus welchen Gründen genau auch immer die Kinder bereits bei der Witwenrente berücksichtigt wurden (z.B. weil der Schwiegervater die Kinder erzogen hatte...) Bitte klären Sie dies einfach mit der zuständigen DRV direkt, da sind die Angaben dann auch verbindlich, während man Ihnen hier im Forum nur Hinweise geben kann :-)
Kaum zu glauben.am 03.08.2023 | 18:08
Dass 5 Kinder nicht der Rentenversicherung gemeldet wurden ist unwahrscheinlich und wenn es tatsächlich nicht erfolgt ist, mehr als fahrlässig.
am 03.08.2023 | 20:48
Nein, nicht dafür, sondern für die KINDERERZIEHUNG.
Abschlägeam 03.08.2023 | 21:26
oha, da habe ich mich wohl etwas verrechnet... aber besser 'so' rum als andersherum. Lohnt sich also in jedem Fall (und dann ja ganz besonders) dies dringend abzuklären. Wäre dann ja immer noch innerhalb des Freibetrages des bei einer Witwenrente anrechenbares 'eigenen' Einkommens. (seit 01.07.2023 sind dies 992,64 EUR/Monat, in den Vorjahren etwas weniger)
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