Hallo Sabrina,
bei der 'Mütterrente' handelt sich um keine eigene Rentenart, sondern bezeichnet den Zuschlag, den es für Kindererziehungszeiten gibt.
Mit fünf Kindern vor 1992 geboren entstünde damit aber eine Anspruch pro Kind auf jeweils 30 Monate (bzw. ca. 1 EP pro Kind), also auf 150 Monate bzw. ca. 5 EP (mit dem aktuellem Rentenwert wären dies ca. 188 EUR/Monat)
Für einen eigenen Rentenanspruch sind 'lediglich' 60 Monate Mindestbeitragszeiten notwendig.
Diese eigene Rente würde dann auf die Witwenrente angerechnet, liegt aber wohl deutlich unter dem möglichen Freibetrag.
Auch wenn Ihre Schwiegermutter vermutlich seinerzeit Ihre eigenen Rentenansprüche bei Eheschließung zurückgekauft hatte (??),
würde dies aber dennoch auch für sie gelten.
Anhand Ihrer Angaben dürfte es sich also lohnen, umgehend den Anspruch klären zu lassen.
Es werden allerdings nicht alle Jahre rückwirkend bezahlt werden, denn die Ansprüche verjähren jeweils nach vier Jahren.
Also ganz schnell einen entsprechenden Antrag stellen bzw. einen Beratungstermin mit der zuständigen DRV vereinbaren (dies gilt dann bereits als 'Antragsdatum' sofern Ansprüche festgestellt werden).
Viel Erfolg und alles Gute!
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html