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Experten-Antwort

Mütterrente bei Selbständigkeit

von Mama04.06.2025 | 16:57
478 Ansichten
5 Antworten
Ich möchte für mein 2. Kind nachträglich die Kindererziehungs/ kinderberücksichtigungszeit geltend machen und habe das mit V800 beantragt. Nun wurde es abgelehnt, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Ich war selbständig und habe freiwillige Beiträge gezahlt. Stehen nicht auch Selbständigen die 3 Jahre Kindererziehungszeit für Kinder , die nach 1992 geboren wurden zu?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2025 | 10:08

Aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit bzw. freiwilligen Beitragszahlung dürfen Ihnen die Kindererziehungszeiten (Erziehungszeiten in den ersten 3 Lebensjahren) nicht abgelehnt werden. Sollte Ihre Frage doch nur die darüber hinausgehenden Kinderberücksichtigungszeiten (Erziehungszeiten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres) betreffen, wäre die Ablehnung korrekt, wenn Sie während Ihrer freiwilligen Versicherung mehr als geringfügig selbständig tätig waren. 

4 Antworten

Klugpuperam 04.06.2025 | 17:23
Ihre Schilderungen lassen kaum Rückschlüsse zu. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen sich den Ablehnungsbescheid erläutern.
KEZam 04.06.2025 | 20:50
Was Sie hier schreiben, macht überhaupt keinen Sinn. Dann erläutern Sie zunächst mal, aus welchen Gründen die Kindererziehungszeiten überhaupt abgelehnt wurden. Die Angaben, die gesetzlichen Voraussetzungen lagen nicht vor, sind doch etwas dürftig und stehen so auch sicher nicht im Ablehnungsbescheid.. Wenn Sie das nicht genauer angeben, sollten Sie sich auch nicht an ein anonymes Forum wenden, sondern direkt an Ihren zuständigen Rententräger oder eine entsprechende Beratungsstelle.
Rente am 05.06.2025 | 06:08
Also mit den Informationen kann man nur mutmaßen. Grundsätzlich muss man Kindererziehungszeiten (KEZ) und Kinderberücksichtigungszeiten (KiBüz)unterscheiden. KEZ bekommt man für Kinder ab 1992 geboren wurden 3 Jahre lang, Pflichtbeitragszeiten. Egal ob selbständig oder nicht. Hauptsache Erziehung im häuslichen Umfeld und diese ist nur einem Elternteil zuzuordnen, zum Beispiel der Mutter . Dann gibts Kibüz bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Da gibts bei Selbständigen jedoch eine Besonderheit, sofern diese mehr als geringfügig selbständig sind, bekommen die die BÜZ nur, wenn daneben Pflichtbeitragszeiten liegen. Dies ist in den 3 Jahren KEZ so, aber ab dem 37. Monat muss man aktiv pflichtbeiträge zahlen. Freiwillige Beiträge reichen nicht aus
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