Guten Tag Familie M.,
Ihre Tante kann ein formloses Schreiben an die Rentenversicherung senden, in dem sie um Prüfung bittet, ob ein Altersrentenanspruch besteht. Diesem Schreiben sollte sie direkt das für beide Kinder ausgefüllte Formular V0800 beifügen, so dass die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und das Bestehen eines Rentenanspruchs geprüft werden können.
Es ist möglich, dass Sie den Antrag für Ihre Tante stellen, Sie benötigen hierfür jedoch zwingend eine von ihr ausgestellte Vollmacht.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wer sich Beiträge hat erstatten lassen, hat kein weitern Ansprüche auf Zeiten bzw. daraus resultierende Wartezeiten oder Renten auch bei nachträglichen Rechtsänderungen, also: Nein
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