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Experten-Antwort

Mütterrente im Ausland

von Familie M.29.04.2025 | 07:29
284 Ansichten
8 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tante hat sich in den 70er Jahren ihre Rente auszahlen lassen und ist nach Spanien zurückgegangen. Da sie zwei Kinder in Deutschland geboren hat, waren ihre Ansprüche nicht sehr hoch und man hatte ihr geraten, das Geld zu nehmen. Meine Fragen sind: steht ihr auch eine Mütterrente zu? Und welches Formular würde dafür benötigt? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Familie M.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2025 | 09:29

Guten Tag Familie M.,
Ihre Tante kann ein formloses Schreiben an die Rentenversicherung senden, in dem sie um Prüfung bittet, ob ein Altersrentenanspruch besteht. Diesem Schreiben sollte sie direkt das für beide Kinder ausgefüllte Formular V0800 beifügen, so dass die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und das Bestehen eines Rentenanspruchs geprüft werden können.

 

Es ist möglich, dass Sie den Antrag für Ihre Tante stellen, Sie benötigen hierfür jedoch zwingend eine von ihr ausgestellte Vollmacht.

 

Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

what?am 29.04.2025 | 07:36
Ja, natürlich. Am besten noch mit Nachzahlungen inklusive Zinsen seit 197x.
Du meine Güte am 29.04.2025 | 07:53
Nein.
Ausgezahlt ist ausgezahltam 29.04.2025 | 07:55
Wer sich Beiträge hat erstatten lassen, hat kein weitern Ansprüche auf Zeiten bzw. daraus resultierende Wartezeiten oder Renten auch bei nachträglichen Rechtsänderungen, also: Nein
Ultraam 29.04.2025 | 07:56
Da die Beitragserstattung in den 70er Jahren ohne Kindererziehungszeiten erfolgt ist, kann Ihre Tante die Kindererziehungszeiten auch jetzt noch beantragen. Bei 2 Kindern bekommt sie insgesamt 5 Jahre angerechnet, was für den Anspruch auf Regelaltersrente ausreichend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Kinder während der ersten 2,5 Lebensjahre in Deutschland erzogen wurden. Nur allein die Geburt in Deutschland reicht nicht aus.
Mondkindam 29.04.2025 | 07:57
Da die Beitragserstattung vor dem 01.01.1986 erfolgt ist, sind die Kindererziehungszeiten durch die Erstattung nicht mit untergegangen und können beantragt werden. Für vor 1992 geborene Kinder gibt es je Kind aktuell maximal 30 Monate Kindererziehungszeiten, vorausgesetzt die Erziehung erfolgte in Deutschland und der Aufenthaltsstatus passt. Sollte das bei Ihrer Tante passen hätte Sie 60 Monate und damit einen Anspruch auf Regelaltersrente. Für die Anerkennung der Erziehungszeiten ist das V800 auszufüllen. Ob Sie dann auch gleich einen Rentenantragstellen kann/soll hängt unteranderem davon ab wie alt sie bereits ist und wie viele Monate evtl. auch zusammen mit Zeiten in Spanien zusammen kommen. Aber das sollten Sie am besten bei einem Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle klären. Sie brauchen dafür aber eine Vollmacht Ihrer Tante. Vermutlich wird es wie in Portugal auch in Spanien Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung geben, da könnte sich Ihre Tante auch selbst informieren.
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