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Experten-Antwort

Mütterrente: Kinder im EU-Ausland geboren, aber deutsche Staatsbürgerschaft erhalten

von Solomia05.01.2024 | 13:56
484 Ansichten
2 Antworten

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Liebe Experten-Community, werden meine zwei Kinder mit deutschem Pass, die im Ausland (nicht EU) geboren wurden zur Mütterrente angerechnet? Die Kinder wurden in der damaligen Sowjetunion / heutigen Ukraine geboren, haben allerdings nach dem Abstammungsprinzip* die DE-Staatsangehörigkeit erhalten. Nach DE sind die Kinder allerdings erst mit 8 und 16 Jahren zugezogen. Ich würde mich sehr über Ihren Rat freuen! Mit freundlichen Grüßen Solomia * Es ermöglicht Personen, die außerhalb Deutschlands geboren wurden und deutsche Vorfahren haben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Solomia,
Ihr Rententräger prüft aufgrund Ihrer Angaben im Antrag V0800 den Umfang der Ihnen zustehenden Kindererziehungs- bzw. Berücksichtigungszeiten. Eine pauschale Antwort ist leider nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KEZam 05.01.2024 | 14:19
Die Kinder können in Deutschland vor dem Zuzug nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Spätaussiedlerstatus nach § 4 BVFG besitzen. Der Status der Kinder spielt dabei keine Rolle.
Deutsche Rentenversicherung
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