Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz mit Wirkung zum 1.8.2004 eingeführt, d.h. es ist erstmals bei der Rentenanpassung 7/2005 angewandt worden.
Der Nachholfaktor wird erst mit dem RV-Altersgrenzenanhebungsgesetz eingeführt und ist danach entsprechend dem Entwurf in den Jahren 2007 bis 2010 noch nicht anzuwenden (§ 255g SGB VI).
Aufgrund einer Änderung der für die Lohnentwicklung in der Rentenanpassung zu berücksichtigenden Bruttolöhnen und -gehältern werden Arbeitslosengelder und Mehraufwandsbeschäftigungen (1-EUR-Jobs) nicht mehr gerücksichtigt (Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze aus 12/2006).